Schrobenhausen
Kein Naturschutzgebiet

Im Zuge der Debatten um die geplante Südwesttangente ist eine falsche Betitelung des Goachats im Umlauf

01.04.2019 | Stand 23.09.2023, 6:28 Uhr |
Vor rund 30 Jahren gab es Pläne, ein Naturschutzgebiet "Paarauen zwischen Reichertshofen und Unterbernbach" zu schaffen. Passiert ist das bei heute nicht. − Foto: Haßfurter

Schrobenhausen (SZ) Auch an diesem Samstag waren wieder zahlreiche "Rettet das Goachat!"-Unterstützer unterwegs. Eine Bezeichnung geistert derzeit durch die Diskussionen rund um die geplante Umgehungsstraße, nämlich dass das Goachat ein Naturschutzgebiet sei. Das ist allerdings falsch.

1990 habe es Überlegungen gegeben, ein großräumiges Naturschutzgebiet (NSG) "Paarauen zwischen Reichertshofen und Unterbernbach" zu schaffen, bestätigt die Pressestelle der Regierung von Oberbayern auf Anfrage. Das Goachat wäre ein Teil dieses Gebietes gewesen. Abgeschlossen wurde dieses Verfahren aber nie. "Nachdem in anderen Gebieten dringender Bedarf bestand, gab es für dieses Gebiet bislang keine Fortführung der bisherigen Planungen."

Was für den Kreisvorsitzenden des Bundes Naturschutz, Günther Krell, freilich nichts an der Tatsache ändert, dass es sich beim Goachat um ein Gebiet handle, in dem die Natur höchsten Schutz genießen sollte. Ein Schutz, der der Natur im Paartal aber wenigstens weitgehend durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) der Europäischen Union gewährt werde. "FFH-Gebiet ist im Moment die höchste Schutzkategorie, mit der die Anforderungen an die Erhaltung des Paartales definiert sind", berichtet Krell.

Das Paartal sei ein europäisches Schutzgebiet im Schutzgebietsnetz Natura 2000, in dem die FFH-Gebiete und die älteren Vogelschutzgebiete zusammengefasst sind, berichtet Günter Krell weiter. Die FFH-Richtlinie sei Teil der Naturschutzgesetzgebung der EU und in allen EU-Ländern seit über zwei Jahrzehnten verbindlich zu befolgen. Europaweit verbinde das Schutzgebietsnetz Natura 2000 Lebensräume und Populationen miteinander.

Höheren Schutz würde ein Naturschutzgebiet (NSG) gewähren, schließlich bezöge sich das umfassend auf ein gesamtes Gebiet, nicht nur wie die FFH-Richtlinie auf Arten und Lebensräume. "Höchsten Schutz", nämlich den Schutz vor menschlichen Eingriffen überhaupt, verspräche nur die Kategorie "Nationalpark".

Im Verfahren macht der Status eben schon einen Unterschied. "Ich habe in den letzten Wochen gefühlte tausendmal versucht zu vermitteln, dass das Paartal kein Naturschutzgebiet ist", sagt Günter Krell.

Seit Anbeginn handelt es ich bei der Südwesttangente um ein höchst umstrittenes Projekt. Einer, der sich seinerzeit massiv für deren Bau starkmachte, war Josef Höllbauer, doch der damalige Schrobenhausener Bürgermeister war andererseits auch von der NSG-Idee angetan, forderte jedoch die Ausklammerung des Trassengeländes. Sollte die Südwesttangente nun - im mittlerweile fünften Anlauf - tatsächlich Realität werden, wäre sie freilich nicht der erste die Paarauen durchquerende oder tangierende Verkehrsweg. Schließlich verlaufen im Tal der Paar neben der Paartalbahn (von Ingolstadt nach Augsburg) ein längerer Abschnitt der B300, der Paartalradweg sowie die Ammerseebahn Mering-Weilheim zwischen Kaltenberg und Mering.

 

WAS WURDE AUS DER INSCHUTZNAHME?

Weite Teile des damals geplanten Naturschutzgebietes sind heute als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Wie  die Regierung von Oberbayern berichtet, enthält das Goachat „Teilflächen, die in der Bewertung des Arten- und Biotopschutzprogrammes aus dem Jahr 1999 als lokal, regional, überregional und in einem Falle auch landesweit bedeutsam eingestuft werden“. 

Aussagen zu einer aktuellen Bewertung einer möglichen Ausweisung  seien ohne eingehende naturschutzfachliche und -rechtliche Bewertungen auf der Grundlage aktueller Daten nicht möglich. Die Ausgestaltung der Naturschutzgebiet-Verordnung habe sich daran auszurichten, „welche Regelungen zur Erhaltung der Qualitäten des Gebiets in Bezug auf die konkret festgesetzten Schutzzwecke angemessen und verhältnismäßig“ seien. Weiter bedürfe es einer Abwägung mit anderen Interessen, wozu auch ausgeübte Nutzungen wie etwa durch die Landwirtschaft gehörten.

 Im Mittel lägen zwölf Jahre zwischen dem Eingang eines Vorschlags und dem Inkrafttreten der  Ausweisung eines Gebietes als Naturschutzgebiet. Der Bau einer Straße durch ein solches wäre „nur in besonderen Ausnahmefällen denkbar.“

 

 

Ute De Pascale

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