Denkendorf
"Kein fahrlässiges Handeln"

Landratsamt: Millionen-Einlage Denkendorfs bei der Greensill Bank war nicht rechtswidrig

02.05.2021 | Stand 06.05.2021, 3:33 Uhr
Am Kinderhaus "Sonnenschein" wird weitergebaut: Daran wird auch der zu erwartende Millionenverlust für die Gemeinde Denkendorf nichts ändern. −Foto: Knittel

Denkendorf - Es geht immer noch um den voraussichtlichen Verlust von einer Million Euro Rücklagen für die Gemeinde Denkendorf: Wegen der in der Sondersitzung vom 8. April gefassten Beschlüsse hat die Gemeinde das Landratsamt Eichstätt als Kommunalaufsicht um eine Überprüfung des Zustandekommens der Geldanlage bei der Greensill Bank unter Berücksichtigung der vielzitierten Gemeinderatsbeschlüsse vom 27. November und vom 31. Juli 2014 gebeten.

Weiter wurde um eine Antwort gebeten, ob die Gemeinde externe Sachverständige mit der Überprüfung der Angelegenheit beauftragen kann.

Kämmerin Regina Reitzer hat nun in der Gemeinderatssitzung am 28. April 2021 das Antwortschreiben des Landratsamtes verlesen. Das Landratsamt zeigt zunächst auf, dass nach Paragraf 6 Ziffer 10 des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) seit 28. Mai 2015 Einlagen staatlicher Stellen, insbesondere staatlicher Stellen des Bundes, eines Landes, eines rechtlich unselbständigen Sondervermögens des Bundes oder eines Landes, einer kommunalen Gebietskörperschaft, eines anderen Staats oder einer Regionalregierung oder einer örtlichen Gebietskörperschaft eines anderen Staats nicht mehr nach Paragraf 5 EinSiG entschädigt werden.

Durch diese Gesetzesänderung ist nach Ansicht des Landratsamtes der vom Gemeinderat mit Beschluss vom 27. November 2008 festgelegte Ausschluss hinfällig, da keine Möglichkeit der Einlagensicherung mehr bestand. Nach Ansicht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) bedeutet der Wegfall der Einlagensicherung nicht automatisch, dass keine Anlage bei Privatbanken mehr getätigt werden darf. Einen fest einzuhaltenden Fahrplan für die Prüfung vor Ort gibt es nicht, so der Prüfungsverband.

Die Gemeinde Denkendorf hat Überlegungen angestellt und Informationen zur Greensill Bank eingeholt sowie das zum Zeitpunkt der Anlage positive Ranking berücksichtigt. Weiter wurde ein erfahrener Makler, mit dem die Gemeinde bereits über einen längeren Zeitraum vertrauensvoll zusammenarbeitet, mit einbezogen. Eventuelle Maßnahmen der BaFin im Zusammenhang mit der Greensill Bank waren auch nicht bekannt. Entsprechend der Empfehlung des Kommunalen Prüfungsverbandes hat die Gemeinde ihre Geldanlagen auch auf mehrere Banken gestreut.

Unter all diesen Vorgaben durfte die Gemeinde Denkendorf die Geldanlage bei der Greensill Bank tätigen. Das Landratsamt schreibt dazu, dass kein fahrlässiges Handeln von Mitarbeitern in der Verwaltung und auch kein rechtswidriges Handeln der Bürgermeisterin für Vorsatz, Verletzung der Dienstpflicht oder Betrug vorliegt. Weiter ist in dem Schreiben des Landratsamtes ausgeführt, dass der Gemeinderat keinen Anspruch auf Information zu einer Rechtsänderung, hier die Änderung des Einlagensicherungsgesetzes, hat.

Abschließend stellt das Landratsamt fest, dass es der Gemeinde freisteht, sich externer Sachverständiger zu bedienen. Dies berührt jedoch nicht die originäre Zuständigkeit der Rechtsaufsicht durch das Landratsamt oder der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle beim Landratsamt.

Die Gemeinderatsmitglieder haben in der öffentlichen Sitzung ohne Kommentar von den Ausführungen der Leiterin der Kommunalaufsicht im Landratsamt Eichstätt, Berta Zauner, Kenntnis genommen. Eine sichtliche Erleichterung bei Bürgermeisterin Claudia Forster war nicht zu übersehen.