Reichertshausen
Kein Einzelhandel zulässig

Gewerbegebiet Grafing nimmt mehr und mehr Formen an

25.07.2014 | Stand 02.12.2020, 22:25 Uhr

Reichertshausen (PK) Das geplante Gewerbegebiet in Grafing rückt näher: Der Gemeinderat handelte jetzt die Stellungnahmen der Fachbehörden ab und schloss in diesem Zusammenhang Einzelhandelsgeschäfte auf dem Areal aus.

In der Sitzung am Donnerstagabend befasste sich der Gemeinderat mit einer Änderung des Bebauungsplanes sowie des Flächennutzungsplanes für das geplante Gewerbegebiet in Grafing. Dazu stellte Ursula Burkart von der Planungsgesellschaft „Wipflerplan“ die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wie beispielsweise der Regierung von Oberbayern und deren Empfehlungen vor. Eine davon lautete, die Etablierung von Einzelhandelsgeschäften im Gewerbegebiet auszuschließen, „um eine Schwächung des Ortszentrums zu vermeiden“.

Der anschließende Abstimmungsmarathon, mit dem die einzelnen Einwände oder Anregungen der Fachbehörden abgehandelt wurden, ging ohne Kontroversen über die Bühne. Fast alle Punkte wurden einstimmig beschlossen.

Letztlich handelt es sich bei dem Areal um ein kleinteiliges Gewerbegebiet mit Parzellen, die bestimmte Gewerbe von vorneherein ausschließen. Zulässig sind Betriebsleiterwohnungen, die von der Größe her dem eigentlichen Objekt aber untergeordnet sein müssen. Auch gelten weitestgehend die Lärmemissionen für ein Dorfgebiet. Für acht von zehn möglichen Parzellen lägen bereits Anfragen vor, so Gemeindechef Reinhard Heinrich (CSU), „von heimischen mittelständischen Unternehmen, die ein Lager bräuchten, aber auch von Ingenieur- und Architekturbüros“.

Bedenken äußerte Marianne Knoll (FW) wegen der engen Straßen insbesondere der Zufahrtsstraße im Gewerbegebiet, die sie als „zu eng“ bezeichnete. Diese Frage habe man bereits in früheren Sitzungen erörtert und in der vorliegenden Form abgesegnet, so der Bürgermeister. Große Sattelzüge seien aufgrund der Gewerbegrößen in diesem Gebiet ohnehin nicht zu erwarten, betonte auch Bauamtsleiter Manfred Thurner.

Einstimmig verabschiedet wurde eine geringfügige Erweiterung und Arrondierung des Bebauungsplans. Diese ist erforderlich wegen der Ableitung des Oberflächenwassers, das nicht in den Kanal münden soll. Da ein Auffangbecken den Verlust von Gewerbegrund bedeuten würde, wäre eine Ableitung in die Ilm nötig. Dazu ist aber die Einwilligung eines angrenzenden Grundstücksbesitzers erforderlich, dem im Gegenzug eine Wohnbaunutzung auf seinem Gelände zugesagt wurde. Dieser würde auch Ausgleichsflächen für das Gewerbegebiet zur Verfügung stellen, die die Gemeinde zu einem Preis von rund fünf Euro pro Quadratmeter und somit günstig erwerben könne, so der Bürgermeister. Damit wäre man in der Lage, den Naturschutzauflagen fast zu 100 Prozent nachzukommen. Somit könnten bis zum Herbst die Verträge abgeschlossen werden und das Gewerbegebiet langsam Realität werden.