Neuburg (r) Einen Bürgerentscheid über den Einbahnring in Neuburg wird es nicht geben. Das Verwaltungsgericht München weist die Klage eines Aktionsbündnisses gegen die Stadt voraussichtlich ab. Das zeichnete sich heute Vormittag bei einer Verhandlung in der Landeshauptstadt ab.
Der geforderte Probebetrieb sei verkehrsrechtlich dem vom Staat übertragenen Wirkungskreis zuzuordnen, hieß es dabei. Dadurch ist ein Bürgerentscheid über einen Einbahnring in der Neuburger Innenstadt nicht zulässig. Für die Befürworter dieses Vorschlags bedeutet das eine herbe Niederlage. Sie waren vor die Münchener Richter gezogen, um den Probebetrieb durchzusetzen. Die Stadträte hatten den Testlauf im Sommer allerdings mehrheitlich abgelehnt.