Waidhofen
Kehren neu geregelt

16.12.2016 | Stand 02.12.2020, 18:54 Uhr

Waidhofen (bdh) Weil die bisherige Regelung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entspricht, hat der Waidhofener Gemeinderat seine Reinigungs- und Sicherungsverordnung neu erlassen. Darin geregelt ist unter anderem das Kehren der Straße vor dem eigenen Grundstück und das Räumen von Gehsteigen im Winter.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, nach der Bürgern unter anderem eine wöchentliche Reinigungspflicht nicht mehr zugemutet werden könne. In der neuen Satzung ist auch ein Passus enthalten, der Hundebesitzer unter Androhung eines Bußgelds verpflichtet die Hinterlassenschaften ihrer Tiere von öffentlichen Straßen zu beseitigen. Bei der Teilfortschreibung des bayerischen Landesentwicklungsprogramms (LEP) schließt sich die Gemeinde Waidhofen der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetags an. Betroffen sei man in erster Linie vom Anbindegebot, das unter anderem die räumliche Nähe von neuen Gewerbegebieten zu bestehenden Ortschaften regelt, hieß es in der Sitzung. Hier legen die Waidhofener Wert darauf, dass Gemeinden die Möglichkeit gegeben werden soll, an bereits im Außenbereich vorhandenen Gewerbeansiedlungen Erweiterungen vorzunehmen.