Pollenfeld
Kegelclub bekommt Zuschuss für Heizung

Gemeinderat Pollenfeld genehmigt rund 3800 Euro - Baugenehmigung für Wohnhaus weiter unklar

18.02.2022 | Stand 22.02.2022, 3:34 Uhr
Der Kegelclub Pollenfeld erhält für den Einbau einer neuen Heizungsanlage einen Zuschuss der Gemeinde. −Foto: Fries

Pollenfeld - Eine Bauangelegenheit, die den Gemeinderat Pollenfeld schon seit längerem beschäftigt, stand in der jüngsten Gemeinderatssitzung erneut auf der Tagesordnung: Es soll einem Grundstückseigentümer im Ortsteil Wachenzell der Bau eines Wohnhauses auf seinem Grundstück ermöglicht werden. Problematisch ist allerdings, dass das Grundstück zwischen einem schweinehaltenden landwirtschaftlichen Betrieb und einer Schreinerei liegt und daher immissionsschutzrechtliche Auflagen einzuhalten sind.

Die Gemeinde versucht nun, ein Baurecht für den Bürger zu erlangen, aber die betrieblichen Belange der Nachbarn nicht aus den Augen zu verlieren, so Angelika Groner, die für das baurechtliche Verfahren in der Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt zuständig ist.

In einem ersten Verfahren zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung wurden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange einige Einwände gegen den Satzungsentwurf eingebracht. Ein vom Grundstückseigentümer in Auftrag gegebenes Gutachten zu den Lärm- und Geruchsimmissionen, das zum Ergebnis kommt, dass es durch Lärmschutzmaßnahmen am geplanten Wohnhaus keine Probleme für eine Bebauung gibt, wurde von Fachbehörden wie dem Sachgebiet Immissionsschutz im Landratsamt Eichstätt und der Handwerkskammer kritisch gesehen. Die Handwerkskammer befürchtet durch die unmittelbar heranrückende Wohnbebauung, dass die Schreinerei in ihren betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt wird. Die Einwände wurden nun durch die Verwaltung in eine neue Satzung eingearbeitet und gebilligt. Der neue Satzungsentwurf geht nun noch einmal in die Auslegung.

Laut Bürgermeister Wolfgang Wechsler erwartet man sich von der erneuten Auslegung verbindliche Aussagen der Fachbehörden, die im Sinne einer angestrebten Innenraumverdichtung ein Baurecht für das Wohnhaus ermöglichen. Ansonsten muss der Gemeinderat entscheiden, ob das Verfahren weiterverfolgt wird.

Auch ein weiteres Bauverfahren war schon einmal Thema in der Juni-Sitzung des vergangenen Jahres: Im Zuge eines Antrags zum Neubau einer Lagerhalle im Gewerbegebiet Preith stellte die Baugenehmigungsbehörde fest, dass eine im Bebauungsplan vorgesehene Grünfläche für Stellplätze genutzt wird. Der Gemeinderat erteilte eine Befreiung von den Festlegungen des Bebauungsplans, allerdings mit der Auflage, dass die vorgeschriebene Grünfläche auf dem Grundstück anderweitig kompensiert wird.

Der Kegelclub Pollenfeld hatte zudem einen Antrag auf Förderung für den Einbau einer neuen Heizungsanlage in der vereinseigenen Kegelbahn gestellt. Der Antrag war in der vorangegangenen Sitzung zurückgestellt worden, da einige Ratsmitglieder noch Klärungsbedarf sahen. Nun wurde mit einer Gegenstimme der Beschluss gefasst, den Keglern den in den Richtlinien zur Förderung der Vereine festgeschriebenen Förderbetrag von 15 Prozent der Investitionskosten in Höhe von 3838 Euro zu gewähren.

fsg