Kapitalertragsteuer - Welche Fristen und Bankdokumente sind relevant?

15.12.2009 | Stand 03.12.2020, 4:24 Uhr

Mit Einführung der Abgeltungsteuer haben sich viele Steuerregeln geändert. Neue Stichtage und der Wegfall von Bankbescheinigungen sorgen für Verwirrung.

Seit Januar 2009 führen Banken und Sparkassen einen Teil der Kapitalerträge im Rahmen der Abgeltungsteuer ans Finanzamt ab. 25 Prozent plus Solidarzuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fordert der Fiskus. Theoretisch ist damit die Steuerschuld des Anlegers abgegolten, eine Erklärung der Kapitalerträge im Rahmen der Einkommensteuer nicht mehr notwendig. Dennoch gibt es Fälle, in denen der Rückgriff auf die Steuererklärung sinnvoll ist. Zum Beispiel dann, wenn der persönliche Steuersatz niedriger ist als 25 Prozent, der Sparer folglich zu viel Ertragssteuern gezahlt hat. Ein zweiter Fall tritt ein, wenn Kursgewinne mit Kursverlusten bei unterschiedlichen Banken verrechnet werden sollen oder wenn bei einem ausländischen Fonds thesaurierende Erträge angefallen sind.

Erhalte ich noch eine Jahresbescheinigung von der Bank?

Die bisherige Bescheinigung über Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden Spekulationsgewinne) gibt es seit 2009 nicht mehr. Möglich ist, dass für ältere Wertpapierbestände (bis 2008 erworben und binnen Jahresfrist verkauft) letztmalig eine Jahresbescheinigung ins Haus flattert. Dass Banken Jahresbescheinigungen für Kapitalanlagen ab 2009 ausstellen, hält Steuerexperte Peter Kauth von Steuerrat24 für abwegig, weil erstens die maßgebliche Gesetzvorschrift gestrichen wurde (Paragraph 24c EStG 2008) und zweitens die Bescheinigungen nach bisherigem Muster zu Irritationen führen würden, denn die maßgeblichen Steuerformulare KAP und AUS wurden vollkommen neu gestaltet. Falls eine Bank auf ausdrücklichen Wunsch des Bankkunden noch eine Jahresbescheinigung ausstellen sollte, so wird dies wohl nicht ohne Gebühr vonstatten gehen.Wann muss ich mich um eine Steuerbescheinigung kümmern?

Die Steuerbescheinigung wird seit diesem Jahr nur noch auf Wunsch des Bankkunden ausgestellt. Die Ausfertigung ist kostenlos, ein festgelegter Stichtag zur Beantragung existiert nicht. Banken handhaben die Ausstellung unterschiedlich. Comdirect fordert auf seinen Internetseiten, dass Sparer bis spätestens 23.12.09 tätig werden müssen. Die ING-Diba sieht das nicht so eng: Anträge können auch im neuen Jahr noch gestellt werden, sagt André Kauselmann. Wurde bei kirchensteuerpflichtigen Anlegern noch keine Kirchensteuer auf abgeführte Kapitalerträge gezahlt, sendet die ING-Diba die Steuerbescheinigung unaufgefordert zu. Das gleiche gilt, wenn Erträge aus ausländischen Fonds angefallen sind oder Bankkunden eine Verlustbescheinigung angefordert haben. Selbst aktiv werden müssen Kunden hingegen, wenn sie Freistellungsaufträge ungünstig verteilt haben, so dass unterm Strich zu viel Abgeltungsteuer gezahlt wurde. Das Versenden der Steuerbescheinigung geschieht in der Regel etwa ab März/April.

Welcher Stichtag gilt bei der Verlustbescheinigung?

Die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten muss laut Gesetzgeber bis zum 15.12. des laufenden Jahres vom Bankkunden beantragt werden. Geschieht dies, erfolgt seitens der Bank kein Vortrag der Überschüsse oder Verluste ins Folgejahr. Hintergrund: Die Verrechnung von Verlusten und negativen Einnahmen mit Kapitalerträgen nehmen die Banken bereits während des Jahres vor. Entsteht dabei ein steuerlich relevanter Verlust, kann die Bank das Minus ins nächste Jahr vortragen, um künftige Zins- oder Dividendengutschriften ohne Steuerabzug auszahlen zu können. Wer die Verluste jedoch bereits im abgelaufenen Jahr geltend machen möchte, der kann eine Verlustbescheinigung bei seiner Bank anfordern, erläutert Steuerfachmann Kauth. Den bescheinigten Verlustbetrag kann man dann in der Steuererklärung angeben und z.B. mit positiven Kapitalerträgen bei anderen Bankinstituten verrechnen lassen.