Schrobenhausen
Kampf dem Flickenteppich

Stadtrat beschließt in nichtöffentlicher Sitzung die Einführung einer Baupflicht

02.11.2018 | Stand 23.09.2023, 4:50 Uhr
Seit Jahren nichts geschehen: Solche Baulücken wie in der Waldeckstraße soll es in Zukunft in Schrobenhausen nicht mehr geben. Mit einer Baupflicht, die der Stadtrat jetzt einführte, sollen solche und ähnliche Fälle minimiert werden. −Foto: Spindler

Schrobenhausen (SZ) Wer in Zukunft in Schrobenhausen bauen will, wird es nicht mehr bei der Absichtserklärung belassen können. Der Stadtrat hat in einer nichtöffentlichen Sitzung eine Baupflicht beschlossen. Die soll für alle laufenden und neuen Bauleitplanverfahren gelten. Alte Fälle bleiben davon unberührt.

Das Ziel des Beschlusses, den der Schrobenhausener Stadtrat hinter verschlossenen Türen fällte, ist klar: "Es soll gebaut werden." So sagt es kurz und knapp Claudia Potratz, die im städtischen Bauamt im Waaghaus für die Bauleitplanung verantwortlich ist. Damit wollen die Stadtväter und die Verwaltung den Immobilienbesitzern einen Riegel vorschieben, die Baugrundstücke brachliegen lassen oder auf Vorrat vorhalten.

Dass es so etwas gibt, zeigt sich immer wieder. Bereits vor acht Jahren - 2010 - ließ die Stadt die damals bestehenden Baulücken zählen. Insgesamt 257 leerstehende Areale, auf denen leicht und locker Häuser hätten erstellt werden können, kamen so zusammen. Bis Mai dieses Jahres hat sich die Anzahl um 88 auf derzeit insgesamt noch 169 Baulücken verringert. "Wir sind auf einem guten Weg", findet Potratz

Doch noch immer gebe es auch genügend großflächige Gebiete, in denen Baurecht durch fertige Bebauungspläne bestehe. Aber auf etlichen sei bis heute noch kein Haus errichtet worden. Ein solches Beispiel ist ein Baugelände an der Waldeckstraße. Der dazu nötige Bebauungsplan wurde schon öfter im Bauausschuss oder im Stadtrat debattiert. Zuletzt erzürnten sich die Gemüter einiger Stadträte vor allem daran, dass noch immer nicht gebaut worden sei (wir berichteten). In der damaligen Sitzung hegten einige Stadträte bereits den Gedanken, den Bebauungsplan wieder aufzuheben.

Dem könnte der neue Grundsatzbeschluss des Stadtrates nun entgegenwirken. In Zukunft soll es eine Baupflicht geben. Die, so Potratz, soll für alle Bebauungsplangebiete gelten, die derzeit in Arbeit sind oder die in Zukunft erstellt werden sollen. Nach dem Beschluss des Stadtrates soll die Baupflicht in einem Zeitraum von drei bis zehn Jahren ziehen. In der Zeit müsse auf den entsprechenden Grundstücken gebaut werden.

Das ist kein neues Instrument. Die Stadtwerke Schrobenhausen, die bereits selber Baugebiete in Sandizell, Edelshausen und an der Haberspirker Straße entwickelt haben, nutzen eine solche Regelung inzwischen. Sie verkaufen ihre Baugrundstücke ausschließlich an Menschen, die auch die Verpflichtung eingehen, innerhalb eines vertraglich vereinbarten Zeithorizonts ihr Häuschen zu errichten.

Und so ähnlich soll es auch in Zukunft bei allen neuen Fällen der Bauleitplanung laufen. Wer immer vom Bauamt ein Baugebiet ausgewiesen haben möchte, werde in Zukunft mit der Stadt einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag abschließen müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein privater Investor ein Gelände entwickeln will oder die Kommune ein eigenes Areal an Investoren verkauft. Darüber hinaus haben die Stadträte - übrigens nicht einstimmig - beschlossen, dass die Stadt sich ein Ankaufsrecht für Baugebiete sichere. Das kann sie für sich oder ihr Kommunalunternehmen, die Stadtwerke, tun. Der Grund dafür ist, dass die Stadt diese Ankaufsoption ziehen kann, wenn jemand seiner vereinbarten Baupflicht nicht nachkomme. Für die Stadt habe das den entscheidenden Vorteil, so Potratz, dass die Stadt das neu erlangte Baurecht selbst verwirklichen oder an jemand anderen weitergeben könne.

Wann immer in Zukunft eine neue Bauleitplanung ansteht, so Potratz, werde das ausschließlich unter der Bedingung der Baupflicht gehen. Einer spekulativen Wertsteigerung von Grundstücken ohne Bebauung soll so vorgebeugt werden.

Die neue Regelung wird bereits bei neuen Projekten - vom mehrgeschossigen Wohnungsbau bis hin zum Einfamilienhaus - angewendet. Lediglich alte Fälle sind von der neuen Regelung nicht betroffen. Es sei denn, fügt Potratz hinzu, es werde die Änderung einer geltenden Bauleitplanung beantragt. Dann könnte die Stadt die Baupflicht geltend machen.

"Man muss sich nur trauen, die Möglichkeit zu ergreifen", sagt Potratz über die neuen Leitlinien, die der Stadtrat erlassen hat. In Ballungsgebieten wie in München sei das schon seit etlichen Jahren gängige Praxis. "Die würden das heute nicht mehr ohne Baupflicht machen", sagt Potratz. So soll einem Flickenteppich aus bebauten und leerstehenden Grundstücken im Stadtgebiet der Kampf angesagt werden.

Jürgen Spindler