Jungen Mithäftling zwei Mal vergewaltigt

13.02.2008 | Stand 03.12.2020, 6:08 Uhr

Ingolstadt (hri) Über Vergewaltigung unter Männern im Gefängnis wird allenfalls gemunkelt, selten gelangt sie ans Licht der Öffentlichkeit – wie gestern am Landgericht Ingolstadt. Vor der 2. Jugendkammer nahm ein 19-Jähriger Platz auf der Anklagebank, ein schmächtiger Bursche, das Haar zusammengebunden. Das, was ihm vorgeworfen wurde, wollte man ihm gar nicht zutrauen, schon rein körperlich nicht. Und doch soll er im Stadelheimer Gefängnis einen gleichaltrigen, weitaus kräftigeren Mithäftling zwei Mal vergewaltigt haben.

Wenn er nicht mitmache, werde es ihm dreckig ergehen, drohte der 19-Jährige. Dann würden sich die anderen Häftlinge über ihn hermachen. Der Geschädigte ließ aus Angst alles über sich ergehen.

Es war nicht das erste Mal, dass der Heranwachsende mit dem Gesetz in Konflikt kam. Schon einmal hatte er eine Zwölfjährige zum Sex gezwungen. In der JVA Herrenwörth fiel er wegen sexueller Gewalt und anderer Übergriffe auf, bis er vom Jugend- in den Erwachsenenknast Neuburg kam.

Er habe mit der Sexualität keine Probleme und denke nicht, dass er eine Therapie brauche, gab der 19-Jährige sich auf Nachfrage des Vorsitzenden Thomas Dickert ungerührt. In erster Instanz hatte er im Oktober 2007 am Amtsgericht Neuburg eine dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe erhalten und war in der Hoffnung auf ein milderes Urteil in Berufung gegangen. Dass es für ihn gestern mit zwei Jahren und zwei Monaten Jugendstrafe tatsächlich besser endete, hat er hauptsächlich seinem Geständnis und dem Umstand zu verdanken, dass er dem Opfer 5000 Euro Schmerzensgeld bezahlen will.

Staatsanwalt Jürgen Häuslschmid richtete in seinem Plädoyer einen eindringlichen Appell an den berufslosen Burschen, über eine Therapie nachzudenken und im Gefängnis eine Ausbildung zu absolvieren. Nach Jugendstrafrecht sei er noch einmal gut weggekommen, doch sollte er sich nach seiner Entlassung noch einmal etwas zuschulden kommen lassen, stünden bis zu 15 Jahre Haft im Raum.

Verteidiger Peter Hückmann sagte seinem Mandanten, er müsse sein Leben umkrempeln und lernen, die Schuld nicht immer bei anderen zu suchen. Das Urteil hielt der Anwalt für angemessen, zumal er die Ziele des Jugendstrafvollzugs insgesamt in Frage stellte: "An eine erzieherische Wirkung zu glauben, ist ein Illusion!"