Ingolstadt
Junge Nachtschwärmer im Visier

21.06.2010 | Stand 03.12.2020, 3:55 Uhr

Ingolstadt (DK) Trinkende Jugendliche und Minderjährige, die sich nach Mitternacht noch in Lokalen herumtreiben, sind in den täglichen Polizeiberichten keine Besonderheiten mehr. Um hier eine Besserung zu bewirken, sollen vermehrt Jugendschutzkontrollen stattfinden. Auftakt war in der Nacht zum Samstag.

Gut 30 Beamte der Polizeiinspektion und der Nürnberger Bereitschaftspolizei waren angerückt, um den Wirten auf die Finger zu schauen. In drei Diskotheken in Ingolstadt und Lenting überprüften die Uniformierten insgesamt 1100 Gäste. Alle, die augenscheinlich jünger als 18 Jahre wirkten, mussten ihre Ausweise zücken. 28 junge Leute waren tatsächlich noch nicht volljährig, wobei 26 darauf verwiesen, mit Erlaubnis ihrer Eltern in Begleitung eines so genannten Erziehungsbeauftragten unterwegs zu sein. Laut Jugendschutzgesetz dürfen 16- bis 18-Jährige nach Mitternacht noch unterwegs sein, wenn ein von Vater oder Mutter damit betrauter Erwachsener sie beaufsichtigt. Nach den Vorgaben muss es jemand sein, der reif genug ist für diese Aufgabe. Das Gesetz spricht von der Erteilung eines Erziehungsauftrags.

"Hier hapert es aber meistens gewaltig", weiß Ignaz Brunner, Leiter der Polizeiinspektion. "Wenn die 16-Jährige mit ihrem zwei Jahre älteren Freund fortgeht, heißt das noch lange nicht, dass der junge Mann genug Autorität hat, das Mädchen davon abzuhalten, sich zu betrinken oder sonst wie daneben zu benehmen." Seine Kollegen würden die am vergangenen Samstag aufgefallenen jungen Leute deshalb genau überprüfen. "Zum einen schauen wir, ob die jeweilige Begleitperson tatsächlich als Erziehungsberechtigter geeignet war und legen das in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Entscheidung dem Ordnungsamt vor. Wenn nicht, bekommt der Wirt Ärger. Zum anderen kontrollieren wir die vorgelegten Unterschriften der Eltern auf Echtheit."

Laut Brunner kommt es sehr häufig vor, dass Jugendliche selber zum Stift greifen und das Papier mit Vaters oder Mutters Namen unterzeichnen. "Das ist Urkundenfälschung und damit eine Straftat. Um ihren Kinder keinen Ärger zu machen, räumen viele Eltern das aber nicht ein und regeln das familienintern." Die Polizei sei dann machtlos. Es sei ihm jedoch ein Anliegen, solche Kontrollen künftig häufiger anzusetzen. Positiv stellt Brunner fest, dass keiner der jungen Leute betrunken war.

Die Ermittlungen im Fall eines 17-Jährigen, der sich, wie gestern berichtet, in der fraglichen Nacht bis zur Bewusstlosigkeit betrunken hatte, laufen noch. "Woher er den Alkohol hatte, wissen wir noch nicht." Neun andere Jugendliche, die sich lärmend an der Münzbergstraße herumtrieben, machten Freitagnacht ebenfalls Bekanntschaft mit der Polizei. Sie hatten laut Alkomat Promillewerte von 0,3 bis 0,8. Die Beamten übergaben die jungen Leute ihren Eltern.