Hilpoltstein
Jugendschutz im Advent

24.11.2016 | Stand 02.12.2020, 19:00 Uhr

Hilpoltstein (HK) Jetzt beginnt wieder die Zeit der Weihnachts- und Adventsmärkte. Im Landkreis Roth steckt hinter diesen Veranstaltungen oftmals viel ehrenamtliches Engagement.

Damit alles reibungslos verläuft, klärt Kreisjugendpflegerin Daniela Potzler über den Jugendschutz bei solchen Veranstaltungen auf.

Auf Weihnachtsmärkten werden zunehmend heiße Getränke mit "Schuss" angeboten: Heißer Apfelsaft mit einem Schuss Rum, warmer Eierlikör oder Punsch mit Schuss - diese Getränke enthalten Branntwein und dürfen somit an Jugendliche unter 18 Jahren weder abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr erlaubt werden. (Glüh-)wein, Bier und Sekt dürfen an Jugendliche ab 16 Jahren verkauft werden.

Das Ausschankpersonal ist verpflichtet, das Jugendschutzgesetz deutlich sichtbar und gut lesbar auszuhängen. Es muss das Alter der Käufer kontrollieren, denn sie sind sowohl für die Ausgabe als auch für den Verzehr verantwortlich. Die Kreisjugendpflegerin rät, jugendlichen Besuchern eine attraktive Alternative wie alkoholfreien Punsch oder alkoholfreie Cocktails zu bieten.

Selbstverständlich kann die Vereinsjugend in Verkaufsständen mithelfen - das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt in diesen Fällen nicht. Unter Aufsicht des Vereins fallen die Zeit- und Altersgrenzen weg. Für den Ausschank von Alkohol rät sie: "Hier sollten die Helfer so alt sein, dass sie die Getränke, die sie ausschenken, theoretisch auch selbst trinken dürften."

An die Besucher appelliert sie: "Helfen Sie mit, die Akzeptanz des Jugendschutzes zu erhöhen und geben Sie harten Alkohol nicht an Minderjährige weiter!" Denn, das wissen viele Volljährige nicht, mit der Weitergabe an Minderjährige machen auch sie sich strafbar. Viele weitere Informationen zum Thema Jugendschutz gibt es im Internet unter www.kjr-roth.de" class="more"%> in der Rubrik Prävention.