Scheyern
Jetzt geht’s vor Gericht

Scheyrer Pfarrkindergarten: Keine Einigung mit Baufirmen und Planer – Mängelbeseitigung geht weiter

05.07.2017 | Stand 02.12.2020, 17:50 Uhr
Hier kommt eine Pergola hin: Der Scheyrer Kindergarten St. Martin −Foto: Strasser, Severin, Markt Indersdorf

Scheyern (PK) Für weitere zwei Jahre ist die Defizitregelung zwischen den Gemeinde und der Kirchenverwaltung als Trägerin des Kindergartens St. Martin verlängert worden. Im Schnellverfahren. Sehr zäh läuft hingegen die Behebung der Baumängel. Wer die Schuld trägt, wird jetzt vor Gericht ausgestritten.

Wenn der Scheyrer Kindergarten St. Martin über das Jahr hinweg ein Defizit erwirtschaftet – und das ist bei sämtlichen Kindergärten in aller Regel so der Fall – wird der Betrag zwischen der katholischen Kirche als Träger und der Gemeinde aufgeteilt. Diese sogenannte Defizitvereinbarung haben die Scheyrer Gemeinderäte jetzt ohne Debatte um zwei weitere Jahre verlängert. Das Vertragswerk sieht vor, dass die Kommune – neben dem gesetzlichen Förderanspruch – zusätzliche 25 000 Euro pro Jahr als freiwilligen Zuschuss bezahlt. Alles, was darüber hinausgeht, wird mit 80 Prozent bezuschusst, hieß es in der Sitzungsvorlage weiter.

Die Regelung wurde überhaupt nur getroffen, weil der Kindergarten im Jahr 2012 nicht fristgerecht fertiggestellt werden konnte. Nach einem großen Wasserschaden im Mai 2014 wurden zudem nicht nur Reparaturen nötig, sondern es wurden in dem Zusammenhang auch diverse weitere Mängel am Bauwerk festgestellt. „Die sind zum Teil immer noch nicht behoben“, berichtet Abt Markus Eller vom Kloster Scheyern. „Oder um es anders zu sagen: Das Klump wird einfach nicht fertig.“

Abt Markus ist mit der Situation – und das hat er auch schon mehrfach betont – selbst nicht glücklich. Als Klostervorsteher sitzt er nämlich zwischen den Stühlen. Die Kirchenverwaltung ist die Trägerin der Kindergartens und steht damit in der Verantwortung für den laufenden Betrieb. Auf der anderen Seite liegt das Bauvorhaben in der Verantwortung des erzbischöflichen Ordinariats München. „Und der Informationsfluss ist da auch nicht immer grandios gewesen“, räumt der Abt offen ein.

Zum aktuellen Stand der Kindergartensanierung kann Abt Markus trotzdem einiges sagen. Interessant ist vor allem eines: Wer übernimmt den entstandenen Schaden, der durch den baulichen Verzug und die vielfältigen Nachbesserungsarbeiten entstanden ist? „Die außergerichtlichen Verhandlungen sind zum Teil gescheitert“, sagt er. Mittlerweile sei Klage vor Gericht eingereicht worden. Laut Abt Markus ist das sogar schon im Mai geschehen. Sowohl die beteiligten Firmen als auch der Planer werden sich in einem Verfahren verantworten und äußern müssen, das allerdings frühestens im Herbst beendet sein wird. „Das führt zu weiteren Verzögerungen bei der Abwicklung“, fügt er an. „Aber hoffentlich haben wir danach Klarheit.“

Ganz generell seien die Verantwortlichen, was den Zustand des Kindergartengebäudes betrifft, in der Zwischenzeit ziemlich misstrauisch geworden. „Wir agieren da sehr vorsichtig. Und so wurde noch einmal ein Gutachten angefordert, was den Schaden an der Fensterfront betrifft. Zumindest für den laufenden Betrieb ergeben all diese Vorgänge keine Probleme oder gar Beeinträchtigungen. „Der alte Wasserschaden ist komplett behoben, die Probleme mit der Statik sind erledigt – sonst gibt es nur noch Kleinigkeiten zu tun“, so Abt Markus. Ganz zur Ruhe kommt St. Martin aber trotzdem noch nicht. Die Gerichtsverhandlung ist das eine, grundlegende Problem. Aber auch eine kleine, zusätzliche Baumaßnahme steht bald an: an der Westseite des Gebäudes wird eine Pergola errichtet, um den Sonnenschutz weiter zu verbessern.