Wolnzach
Jetzt geht es vor Gericht

Klage des Bund Naturschutz gegen Genehmigung zur Hähnchenmast wird am 31. Januar verhandelt

11.01.2019 | Stand 23.09.2023, 5:36 Uhr
Auf 144600 Mastplätze ausgerichtet ist die Erweiterung der Eschelbacher Hähnchenmast, hier ein Symbolbild. Gegen die Genehmigung der neuen Stallungen geklagt hat der Bund Naturschutz Bayern, ein Verhandlungstermin ist für den 31. Januar vor dem Verwaltungsgericht München angesetzt. −Foto: Schulze/dpa

Eschelbach (WZ) Ablehnung auf Gemeindeebene, Genehmigung durch das Landratsamt, Baubeginn und dann doch der Stopp. So unterschiedlich die Standpunkte in Sachen Eschelbacher Hähnchenmast auch sind, so gibt es doch eine Übereinstimmung: Das Auf und Ab belastet. Jetzt könnte es bald mehr Klarheit geben, denn am 31. Januar wird vor dem Verwaltungsgericht München die Klage des Bund Naturschutz gegen die Baugenehmigung verhandelt.

Der Betrieb in Eschelbach läuft - in den bisherigen Stallungen etwas außerhalb des Dorfes, jedoch nicht in den neu gebauten, die die Gesamtmastplatzzahl auf 144600 vergrößern würden. Betriebsbereit wären diese zwar schon und es hat dort bereits im August ein Tag der offenen Türen stattgefunden. Aber genau zu diesem Zeitpunkt erreichte die Betreiberfamilie Höckmeier, die seit Jahrzehnten in Eschelbach Hähnchenmast betreibt, eine einschneidende Nachricht: Mit Datum vom 6. August 2018 gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde des Bund Naturschutz Bayern gegen die zu diesem Zeitpunkt unmittelbar bevorstehende Inbetriebnahme statt, zog sozusagen die Reißleine in letzter Sekunde.

Eine böse Überraschung für die Betreiber, die bis dato mit ihrem Antrag schon etliche Hürden genommen hatten. Das begann mit der Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns inklusive Sofortvollzug, gegen den der Bund Naturschutz Bayern vor dem Verwaltungsgericht München im September 2017 klagte. Erfolglos, denn im März 2018 wies das Verwaltungsgericht eben diesen Antrag zurück, in Eschelbach durfte also weiter gebaut werden.

Erst dann, als praktisch alles fertig war, eben im August vergangenen Jahres , gab der Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde des Bund Naturschutz Bayern doch noch statt. Die bereits bestellten 95000 Küken, die für Mitte August geordert waren, wurden nach Auskunft der Anlagenbetreiber kurzfristig umverteilt - und ausdrücklich nicht geschreddert.

So viel zur Vorgeschichte. Nun wird ein neues Kapitel aufgeschlagen. Denn am 31. Januar verhandelt das Verwaltungsgericht München die Klage des Bund Naturschutz Bayern gegen die Baugenehmigung, also gegen den Freistaat Bayern.

"Es geht an diesem Tag nur um die Frage, ob die Anlage landwirtschaftlich privilegiert ist. Davon ging das Landratsamt bei seiner Genehmigung aus", erklärt Micha Lohr, Vorsitzender des Bund Naturschutz Wolnzach-Rohrbach. Die Voraussetzungen dafür seien im Baugesetzbuch relativ ungenau geregelt und müssten daher vom Gericht ausgelegt werden. Die Argumentation des Bund Naturschutz beschreibt Lohr so: "Damit der Betrieb landwirtschaftlich privilegiert ist, muss er in der Lage sein, mehr als die Hälfte des benötigten Futters selbst zu erzeugen." Im Antrag für die Hähnchenmast sei der Flächenbedarf für diese Futter-erzeugung zu niedrig angesetzt. Außerdem handle es sich überwiegend um Pachtflächen mit kurzen Vertragslaufzeiten, so dass nicht gewährleistet sei, dass diese für die Betriebsdauer der Ställe von etwa 20 bis 30 Jahren auch tatsächlich zur Verfügung stehen werden.

Hinzu komme, dass die Ernte von diesen Flächen bisher großteils in die Biogasanlage des gleichen Betriebs gegangen sei: "Wenn künftig dort Futtermittel angebaut werden müssen, was weniger rentabel ist als der Anbau beispielsweise von Silomais für die Biogasanlage, ist zu erwarten, dass viele Pachtverträge nicht verlängert werden", so Lohr weiter. Wie es laufen wird am Münchner Verwaltungsgericht? "Schwer zu beurteilen", so Lohr. Falls das Verwaltungsgericht dem Bund Naturschutz Recht gibt und die Gegenseite nicht in Revision geht, würde das das Ende für das Gerichtsverfahren - und auch für die neu gebauten Ställe bedeuten. In diesem Fall müsste das mit den neuen Ställen bebaute Gelände wieder in den Urzustand versetzt werden.

Die Anlagenbetreiber, die Familie Höckmeier, ist zum Termin am 31. Januar beigeladen. Auf Anfrage unserer Zeitung bittet sie um Verständnis dafür, sich wegen des schwebenden Verfahrens aktuell nicht zum Sachstand äußern zu wollen.

Der Bund Naturschutz dagegen rechnet alle Möglichkeiten durch, auch den Fall, dass das Gericht doch eine Privilegierung - und die wesentliche Grundlage zur Genehmigung der Anlage überhaupt - anerkennt. In diesem Fall, so Micha Lohr, werde der Anwalt des Bund Naturschutz die weiteren Argumente gegen die Genehmigung dieser Anlagenerweiterung - mit 144600 Mastplätzen entstünde dann hier nach BN-Angaben die größte Hühnermastanlage Bayerns - ins Feld führen. Nur zwei Beispiele: der Schutz der Anwohner und Biotope in der Nähe der Anlage.

Es gehe um rein sachliche Argumente, möchte der BN betont wissen - audrücklich nicht gegen die Betreiberfamilie persönlich. Lohr: "Wir streben grundsätzlich eine artgerechte Tierhaltung und kleinbäuerliche Strukturen mit weitgehend geschlossenen Kreisläufen an."

Karin Trouboukis