Jetzendorf
Jetzendorf reagiert auf Parkprobleme

Gemeinde will neue Stellplatzsatzung einführen: Pro Wohneinheit sind künftig mindestens zwei Stellplätze nötig

03.11.2017 | Stand 02.12.2020, 17:16 Uhr

Ein Dorfplatz soll an der Indersdorfer Straße im Bereich Volksbank-Raiffeisenbank und Postwirt entstehen. Parkplätze soll es aber weiterhin geben. - Foto: Ostermair

Jetzendorf (ost) Es gibt nie genug Stellplätze: Aus dieser Erkenntnis heraus diskutierte der Jetzendorfer Gemeinderat wie man zu diesem Problem Abhilfe schaffen könnte.

Vorher hatte sich die Verwaltung in den Nachbargemeinden umgehört, und dabei erfahren, dass Gerolsbach, Ilmmünster und Hettenshausen ebenso wie Jetzendorf pro Wohnung, unabhängig von der Größe zwei Stellplätze fordert. Man habe aber auch festgestellt, dass es durchaus Kommunen gibt, wo die Anforderungen für Stellplätze geringer sind als derzeit in Jetzendorf. Die meisten Ratsmitglieder votierten aber in die Gegenrichtung. So kam die Satzung der Gemeinde Scheyern ins Gespräch, nach der unabhängig von der Größe einer Wohnung zwei Stellplätze gefordert werden. Zusätzlich wird aber in Scheyern bei Mehrfamilienhäuser je fünf angefangene Wohneinheiten ein weiterer Stellplatz gefordert. Wie zu hören war, fordern die Gemeinden Petershausen und Markt Indersdorf pro Wohnung bis zu einer Größe von 156 Quadratmetern zwei Stellplätze und bei noch größeren Wohnungen drei Stellplätze. Die Gemeinde Hilgertshausen-Tandern unterscheide nicht nur nach Wohnfläche, sondern auch nach Gebäudeart. Bei Einfamilienhäuser müssen bis 120 Quadratmeter Wohnfläche zwei Stellplätze und ab 120 Quadratmeter drei Stellplätze angelegt werden. Bei Mehrfamilienhäuser müssen bis 156 Quadratmeter Wohnfläche zwei Stellplätze und ab 156 Quadratmeter drei Stellplätze angelegt werden. Freie-Bürger-Gemeinderätin Ruth Kuhdorfer erklärte vor ihren Ratskollegen, dass man mit der Stellplatzfrage nicht zu großzügig umgehen sollte.

"Familien mit zwei volljährigen Kindern haben in der heutigen Zeit meist vier Autos", so Kuhdorfer. Bürgermeister Manfred Betzin (CSU) meinte, dass man Wege finden sollte, die darauf abzielen sollten, dass die Leute ihre Stellplätze tatsächlich nutzen. "Den Gedanken von einem Besucherparkplatz unterstreiche ich. Doch grundsätzlich sind zwei Stellplätze in Ordnung", sagte Rupert Leimberer (Parteiunabhängige).

Parkplatzprobleme gebe es den Worten des Bürgermeisters nach hauptsächlich in den älteren Siedlungsgebieten, "weil zur Zeit der Siedlungsentstehung noch keiner mit so viel Autos gerechnet hat". CSU-Gemeinderat Jochen Lojewski kritisierte: "Die Leute sollen ihre Garagen leer machen, dann gibt es auch kaum mehr Parkplatznot."

Bürgermeister Betzin meinte, dass man die Stellplatzregelung ja je nach Bebauungsplan festlegen könne. Darum sollte man das Stellplatzproblem bei jedem Projekt gesondert betrachten. Je mehr diskutiert wurde, umso mehr war man sich einig, dass man es bei zwei Stellplätzen pro Wohneinheit belassen sollte. Gleichzeitig beschloss man aber, für Mehrfamilienhäuser ab sechs Stellplätzen einen zusätzlichen siebten Besucherparkplatz zu fordern. Von der möglichen Regelung mit Ablösebeträgen bei fehlenden Stellplätzen möchte Jetzendorf ungern Gebrauch machen. Eine diesbezügliche Ablöse betrug bisher 4000 Euro pro Stellplatz. Wer sich künftig freikaufen will, weil er nicht die erforderliche Zahl von Stellplätzen nachweisen kann, muss dem Willen des Gemeinderats entsprechend, statt 4000 Euro künftig 7500 Euro pro abgelösten Stellplatz hinblättern. Die überarbeitete Stellplatzsatzung soll frühestens zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.