Riedenburg
"Jeder kann Klage erheben"

05.01.2018 | Stand 02.12.2020, 16:59 Uhr

Riedenburg/Kelheim (DK) Zu einer Anfrage des DONAUKURIER zur Riedenburger Fremdenverkehrsabgabe nahm die Kommunalaufsicht am Kelheimer Landratsamt wie folgt Stellung:

"Wir erteilen grundsätzlich keine Auskünfte zu konkreten Einzelfällen in abgabenrechtlichen Angelegenheiten.

Das Landratsamt ist Widerspruchsbehörde für kommunale Abgabenbescheide, also auch für die Fremdenverkehrsbeitragsbescheide der Stadt Riedenburg. Dabei überprüfen wir die Entscheidung der Gemeinde auf ihre Rechtmäßigkeit, so wie hier mit der Fremdenverkehrsbeitragssatzung der Stadt. Stellt sich bei der Prüfung im Widerspruchsverfahren heraus, dass das Handeln der Gemeinde rechtswidrig war, wird dies der Ausgangsbehörde - also hier der Stadt Riedenburg - mitgeteilt. Sie erhält dabei die Möglichkeit, ihr Verwaltungshandeln nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls selbst zu korrigieren. Ansonsten wird das Landratsamt tätig und hebt den für rechtswidrig gehaltenen Ausgangsbescheid auf.

Eine Änderung der Riedenburger Fremdenverkehrsbeitragssatzung ist nicht veranlasst worden.

Jeder Empfänger eines Fremdenverkehrsbeitragsbescheides hat das Recht, dagegen mit Widerspruch oder mit Klage vorzugehen. Wird ein Rechtsbehelf nicht eingelegt, wird der Bescheid bestandskräftig und verbindlich für den Beitragspflichtigen."