Jahressteuergesetz 2009 - Höherer Pauschbetrag für private Schulkosten

23.11.2008 | Stand 03.12.2020, 5:24 Uhr

Eltern können Ausgaben für Privatschulen in größerem Umfang als bislang vorgesehen ab 2009 steuerlich geltend machen. Der Gesetzgeber hat den geplanten Pauschbetrag jetzt erhöht.

Schulgeldzahlungen an private oder kirchliche Träger sind bislang bis zu 30 Prozent als Sonderausgabe absetzbar. Ausgenommen davon sind Beherbergungs-, Betreuungs- und Verpflegungskosten. Bundesfinanzminister Steinbrück (SPD) möchte die 30-Prozent-Grenze zwar beibehalten, aber zusätzlich einen Höchstbetrag einführen.Im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 war ein Maximalbetrag von 3.000 Euro vorgesehen. Doch der ist nun vom Tisch. Die Regierungsparteien verständigten sich bei ihrer jüngsten Sitzung zum Jahressteuergesetz 2009 auf einen Höchstbetrag von 5.000 Euro für absetzbare Schulgeldzahlungen. Das bedeutet: Um den abzugfähigen Höchstbetrag zu erreichen, müssten Eltern 16.666 Euro pro Jahr an Schulkosten zahlen.


Positiv: Die Regelung soll auch für Schuleinrichtungen im Ausland gelten, vorausgesetzt sie ermöglichen es dem Kind, einen von der Kultusministerkonferenz anerkannten Abschluss oder einen als gleichwertigen angesehen Abschluss einer deutschen öffentlichen Schule oder Berufsschule zu erreichen.