Eichstätt
Jagdscheine verlängern

12.02.2020 | Stand 02.12.2020, 11:59 Uhr

Eichstätt - Inhaber von Jahresjagdscheinen, die mit Ablauf des aktuellen Jagdjahres zum 31. März die Gültigkeit verlieren, können ab sofort die Verlängerung bei der Unteren Jagdbehörde im Landratsamt Eichstätt, zweiter Stock, Zimmer-Nummer 209, beantragen.

Außer der jagdlichen Erlaubnis ist ein Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 500000 Euro für Personen- und 50000 Euro für Sachschäden für den Gültigkeitszeitraum (31. März 2021 und 31. März 2023) vorzulegen. Das notwendige Antragsformular ist auf der Internetseite unter der Adresse www. landkreis-eichstaett. de unter "Bürgerservice A-Z/Formulare/Suchbegriff Jagdschein" abrufbar. Das teilt das Landratsamt Eichstätt mit.

Sofern ein Verlängerungseintrag nicht mehr möglich ist, wird für die Neuausstellung eines Jagdscheines zusätzlich ein aktuelles Passbild benötigt. Außerdem erfordert ein solcher Fall das persönliche Vorsprachen des Antragstellers. Es wird darauf hingewiesen, dass bei nicht fristgerechter Verlängerung und fehlendem Eintrag in der Waffenbesitzkarte der weitere Besitz von Munition nicht erlaubt ist und dies den Tatbestand einer Straftat erfüllt.

Weitere Auskünfte gibt es bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde im Landratsamt Eichstätt unter den Telefonnummern (08421) 70335 oder (08421) 70233.

DK