Neuenhinzenhausen
Jagdpachtvertrag für Revier Neuenhinzenhausen verlängert

29.07.2021 | Stand 02.08.2021, 3:34 Uhr

Neuenhinzenhausen - Nach zweijähriger Pause hat die Jagdgenossenschaft Neuenhinzenhausen wieder eine Versammlung abhalten können.

Knapp 30 Personen folgten der Einladung. Die turnusmäßige Wahl war im März 2020 schon anberaumt, konnte aber wegen der Corona-Pandemie nicht stattfinden.

Der langjährige Jagdvorsteher Johann Gaull begrüßte die Anwesenden, insbesondere Bürgermeister Norbert Hummel, Marktrat Thomas Buchner (beide CSU) und die beiden Jäger Heinz Ehret und Stefan Frank. Hummel eröffnete als Notjagdvorsteher dann die Versammlung und übergab das Wort an den bisherigen Schriftführer Michael Reichmann, der durch das umfangreiche Programm führte. Nach dem Verlesen der Niederschrift vom 14. April 2019 gaben Gaull und Reichmann einen kurzen Bericht über die beiden vergangenen Jagdjahre. Bei zwei Vorstandsitzungen wurden die Wahlen vorbereitet. Größere Wegebaumaßnahmen gab es nicht. Die gemeldeten Heckenschnitte wurden durch die Marktgemeinde ausgeführt. Es gab einen größeren Wildschaden nahe Racklhof.

Vier langjährige Vorstandsmitglieder traten aus Alters- und Gesundheitsgründen oder wegen Hofübergabe nicht mehr zur Wahl an: Johann Gaull (Vorstandsmitglied seit 1971 und Jagdvorsteher seit 1975), Johann Betz (Beisitzer und stellvertretender Jagdvorsteher seit 1989), Georg Haunschild (Beisitzer seit 2004) und Michael Reichmann (Schriftführer seit 1975). Ihnen dankte Bürgermeister Hummel im Namen der Jagdgenossen und der Marktgemeinde. Die Wahlen brachten folgende Ergebnisse: Jagdvorsteher wurde Jürgen Fehlner (Neuenhinzenhausen), sein Stellvertreter Markus Gaull (Racklhof), Schriftführer ist Norbert Fischer (Sollern) und Kassenverwalter Josef Hilger (Neuenhinzenhausen). Als Rechnungsprüfer fungieren Johann Brickl und Stephan Betz (beide Neuenhinzenhausen). Beisitzer sind Anton Brandl (Neuenhinzenhausen) und Christian Haunschild (Sollern).

Bei der Verwendung des Jagdpachtschillings für die zwei vergangenen Jagdjahre wurde ebenso einstimmig entschieden, den Reinerlös für künftige Wegebau-Maßnahmen und für eventuelle Wildschadens-Ersatzzahlungen der Jagdkasse zuzuführen. Vorletzter Tageordnungspunkt war die Beschlussfassung über die Änderung und Verlängerung des bestehenden Jagdpachtvertrages. Der bisherige Jagdpächter Heinz Ehret aus Ingolstadt, der das Jagdrevier Neuenhinzenhausen schon seit 1975 betreut, hatte rechtzeitig einen Verlängerungsantrag um weitere neun Jahre gestellt. Außerdem bat er darum, seinen Jagdfreund Stefan Frank aus Mailing in den Verlängerungsvertrag aufzunehmen, da ihn dieser schon seit 33 Jahren im Revier begleitet. Auch hier erbrachte die Abstimmung ein einstimmiges Ergebnis. Die beiden Jagdpächter bedankten sich für diesen Vertrauensbeweis und sicherten gute Zusammenarbeit zu.

Das Jagdessen, das 2020 wegen der Corona-Pandemie ausgefallen war, wird baldmöglichst nachgeholt. Beim Punkt Verschiedenes, Wünsche, Anträge beklagten die beiden Jagdpächter die vielen freilaufenden Hunde zu jeder Tages- und Nachtzeit besonders im Gebiet zwischen Schafshill und dem Sportplatz oberhalb von Sandersdorf. Sie baten darum, eine Leinenpflicht einzuführen. Ein weiterer Jagdgenosse bestätigte dies und wies auf viele Autos mit fremden Kennzeichen hin, die auf den Grünflächen oder direkt auf den landwirtschaftlichen Flächen parken und so die Bewirtschaftung dieser Flächen erschweren. Auch finde er immer wieder Hundekot in seinen Wiesen. Er schlug vor, wieder entsprechende Verkehrsschilder aufzustellen, die nur land- und forstwirtschaftlichen Verkehr auf diesen Flurbereinigungs-Wegen zulassen. Dann könne man die Autobesitzer auch darauf hinweisen, ohne freche Antworten zu bekommen, meinte er.

Angesprochen wurde auch die Baugebietserschließung am Schindberg in Neuenhinzenhausen. Bei dieser Maßnahme wurden Flurbereinigungsstraßen- und Wege mit schwerem Gerät befahren. Die dadurch entstandenen Schäden müssten durch den Verursacher behoben werden. Auch ein teilweise verlegter Feldweg beim Baugebiet sollte mit schweren Fahrzeugen wieder befahrbar sein.

waf