Jagdgenossen schießen quer

02.02.2009 | Stand 03.12.2020, 5:14 Uhr

Thalmässing (HK) Die neue Vereinbarung der Jagdgenossen mit der Gemeinde Thalmässing wird wohl kaum vor 2010 in Kraft treten können. Vom Marktrat war sie zwar in der Dezembersitzung abgesegnet, jetzt aber nicht von allen Jagdgenossenschaften gebilligt worden.

Im Vorgriff auf eine neue Vereinbarung zwischen Gemeinde und Jagdgenossen war bereits im Juli 2008 der gemeindliche Anteil an den Kosten für Unterhaltsmaßnahmen an Wegen von 30 auf 40 Prozent aufgestockt worden. Die weiteren Änderungen in der neuen Vereinbarung betreffen vor allem den allgemeinen Teil.

Schon in der Dezembersitzung des Marktgemeinderates hatte Maximilian Schneider (CSU) beantragt, einen Passus aus der Vereinbarung herauszunehmen. In diese Vereinbarung hatte die Verwaltung die Anregungen der Jagdgenossen, die die im November gemacht hatten, eingearbeitet. Die Gemeinde macht in dem bewussten Abschnitt vorsorglich geltend, dass sie von ihrem Recht, sich ihren Anteil des Erlöses aus der Verpachtung auszahlen zu lassen, Gebrauch machen könnte, wenn weniger als 50 Prozent für den Wegeunterhalt verwendet werden. Der Antrag von Maximilian Schneider wurde vom Marktrat mit 13 zu 7 Stimmen abgelehnt. Das Gremium beauftragte in dieser Sitzung die Verwaltung, die Vereinbarung mit den Jagdgenossen abzuschließen.

Bei einer Zusammenkunft der Verwaltung mit Vertretern der 14 von insgesamt 18 in der Gemeinde existierenden Jagdgenossenschaften in der vergangenen Woche sprachen sich nur neun für die Vereinbarung aus. Die anderen, als deren Sprecher Marktrat Maximilian Schneider auftrat, störten sich vor allem am Paragraphen 6, Absatz 3, also dem Passus, den Schneider schon im Marktrat zur Diskussion gestellt hatte. "Hier wird privates mit öffentlichem Recht vermischt", begründet Schneider seine Ablehnung. Mit dieser Regelung räume man der Gemeinde Sonderrechte ein. Wenn sich die Gemeinde ihren Anteil auszahlen lassen möchte, könne sie das ja in einem Schreiben beim jeweiligen Jagdvorsteher kundtun.

"In diesem Vertrag ist nichts Privatrechtliches drin", widerspricht der geschäftsführende Beamte Markus Träger, allerdings sehe das Gesetz einen Ausbezahlungsvorbehalt nicht vor. Die Vereinbarung weiche in einigen Punkten von der gesetzlichen Regelung ab, so dass beispielsweise einige Punkte nicht einklagbar seien. "Beim Abschluss der Vereinbarung muss von allen Seiten guter Wille da sein. Wenn der von einer Seite nicht da ist, wird es schwierig." Die Jagdgenossenschaften nehmen sich, so die Einschätzung des geschäftsführenden Beamten, Freiheiten, die "es auf dem Papier nie gegeben hat". Allerdings sei die Abrechnungspraxis in den vergangenen Jahren etwas "verwildert".

"Wir brauchen eine einvernehmliche Lösung", unterstreicht Bürgermeister Georg Küttinger, der es als völlig "normal" bezeichnet, wenn die Gemeinde wissen will, was mit ihren Zuschüssen und Geldern geschieht. Hier gehe es um eine Solidargemeinschaft, und deswegen sollte ein gewisser Mindestbetrag für den Wegeunterhalt verwendet werden. "Das war ja auch in der Vergangenheit immer der Fall." Den Jagdgenossen steht es auch frei, Rücklagen zu bilden für die Anschaffung größerer Maschinen oder Geräte.

"Es läuft ja alles, nur in einer Jagdgenossenschaft nicht", wundert sich Küttinger über den Widerstand gegen eine Vereinbarung, die die Jagdgenossen besser stelle als zuvor. Er bedauert es vor allem, dass die Jagdgenossenschaften nicht schon eher ihre Vorstellungen eingebracht haben. Ende dieser Woche werden sich die Jagdgenossenschaften wieder treffen, um selbst einen Entwurf zu erarbeiten, so Maximilian Schneider. Der muss dann wieder dem Marktgemeinderat vorgelegt werden. Da aber bereits in den nächsten Wochen die Versammlungen der Jagdgenossen stattfinden, in denen über die Vereinbarung entschieden werden muss, kann die neue Vereinbarung heuer nicht mehr verabschiedet werden, so dass sie erst 2010 in Kraft treten kann. In der neuen Vereinbarung ist aber auch geregelt, dass die Jagdgenossen für Lichtraumschnitt künftig 100 Prozent der Kosten erstattet bekommen. Auch Zuschüse für ein Jagdkataster werden darin festgeschrieben. "Da wird ein ganzes Jahr verloren."