Scheyern
Ja zu Vertrag

19.11.2010 | Stand 03.12.2020, 3:26 Uhr

Scheyern (hsg) Nicht mehr in Neuburg, sondern im künftigen Tierheim Pfaffenhofen werden Fundtiere künftig ihr – hoffentlich nur vorübergehendes – Zuhause finden. Das sieht ein Kooperationsvertrag vor, der den Scheyerer Gemeinderäten zur Beschlussfassung vorlag.

Bisher war das Tierheim in Neuburg die Anlaufstelle für Fundtiere aus dem Gemeindebereich. Dieser Abmachung zufolge mussten für jedes Fundtier einen Monat lang die Kosten für Pflege, Futter und gegebenenfalls tiermedizinische Betreuung übernommen werden. Dass das ins Geld gehen kann, verdeutlichte Verwaltungsleiter Walter Seefried am Beispiel eines Labrador-Mischlings aus Euernbach, für dessen 31-tägige Pflege das Tierheim mehr als 500 Euro berechnete.

Dies wiederum erregte den Zorn von Gemeinderat Georg Littel (FWG), der sich darüber mokierte, dass der Gemeinderat über Zuschüsse in Höhe von rund 900 Euro zur Unterstützung eines Vereins wie "Leben retten" einen Beschluss fassen müsse, während die Kosten für Fundtiere im Laufe eines Jahres diesen Betrag um einiges überschreite. Da hätten sich "Wertmaßstäbe verschoben", ärgerte er sich.

Bürgermeister Müller meinte, man müsse nun nicht mehr "Fundtiere in Scheyern einfangen und auf dem Gebiet anderer Gemeinden wieder freilassen, um Kosten zu sparen", meinte er scherzhaft. Pater Lukas (CSU) wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nicht jede freilaufende Katze ein Fundtier sei, das man im Tierheim abliefern müsse, das gelte auch für Hunde. Es seien auch meist keine "Tierfänger" unterwegs, sondern manchmal vorschnell handelnde, tierliebe Bürger.

Letztlich stimmte der Scheyerer Gemeinderat der Vereinbarung mit dem Pfaffenhofener Tierschutzverein einstimmig zu. Die neue pauschale Regelung beinhaltet die Abholung, Aufnahme und artgerechte Haltung von Fundtieren sowie die tierärztliche Versorgung durch den Tierschutzverein gegen eine Kostenpauschale von jährlich 25 Cent pro Einwohner. Bei eventuellen Defiziten des Vereins verpflichtet sich die Gemeinde zu einem Defizitausgleich bis zu maximal 50 Cent jährlich. Die Vertragsdauer beträgt zunächst fünf Jahre.