Ehekirchen
Ja zu Ausbaubeiträgen

15.12.2017 | Stand 02.12.2020, 17:04 Uhr

Ehekirchen (rhp) Ein weiterer für die Bürger wichtiger Punkt in der Ehekirchener Gemeinderatssitzung ist der Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung. Damit werden die Anlieger neuer oder erneuerter Straßen zur Finanzierung mit herangezogen.

Dazu hatte am 22. November der ehemalige Richter Gerhard Wiens die Vor- und Nachteile der beiden Systeme "Einmalzahlung" und einen auf fünf Jahre berechneten wiederkehrenden Beitrag, dargestellt. Hintergrund ist ein bayerisches Gesetz, das die Gemeinden verpflichtet unter bestimmten Voraussetzungen eine solche Satzung zu erlassen.

Weil Ehekirchen durch Grundstückskäufe für künftige Wohn- und Gewerbebebauung Kredite aufgenommen hat, wurde die Gemeinde vom Landratsamt dazu angehalten diese Satzung zu beschließen. Der Rat beschloss nun einstimmig die Satzung mit dem System Einmalzahlung, auch weil zum einen momentan kein derartiger Straßenausbau vorgesehen ist und weil im Landtag das Gesetz zurzeit umstritten ist. Außerdem kann man von der Einmalzahlung zur wiederkehrenden Zahlung leicht wechseln, umgekehrt aber nicht.

Ein zweiter Antrag, der vorgesehen hätte, auch gleich die bestehenden Straßen in Anlieger-, Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen einzuteilen - was jeweils einen unterschiedlich hohen Gemeindeanteil bedeutet - wurde bei nur vier Ja-Stimmen abgelehnt.