Islamistischer Verein in Ingolstadt bleibt verboten

29.01.2016 | Stand 02.12.2020, 20:16 Uhr

München (dpa) Der islamistische Verein Kultur- und Bildungszentrum Ingolstadt bleibt verboten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) wies am Freitag in München die Klage des Vereins gegen den Freistaat Bayern ab. Eine Begründung des Urteils steht noch aus. Eine Revision gegen die Entscheidung ließ der VGH nicht zu. Anwalt Heinrich Wenckebach will dagegen Beschwerde einlegen.

Der Verein verfolgt nach Überzeugung des bayerischen Innenministeriums die Ziele des 2001 verbotenen Kalifatstaates von Metin Kaplan weiter. Der Islamistenführer, der als „Kalif von Köln“ bekanntwurde, war wegen Anstiftung zum Mord zu vier Jahren Haft verurteilt und 2004 in die Türkei abgeschoben worden.

„Wir werden auch weiterhin gegen solche Extremisten vorgehen“, kündigte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) an. „Ich bin froh, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof uns hier bestärkt hat.“ Der islamistische Verein habe auch „Bezüge zu gewaltbereiten Salafisten“, die die innere Sicherheit bedrohten.

Der VGH hatte im Mai 2014 bereits einen Eilantrag gegen das Vereinsverbot zurückgewiesen. In der mündlichen Verhandlung betonte der Vorsitzende Dieter Zöllner, es komme bei der Entscheidung einzig darauf an, ob der Verein die Aktivitäten des Kalifatstaats fortgesetzt habe (Az.: 4 A 13.2447).