Schrobenhausen
Interviewer bitten um Auskunft

Stadtverwaltung weist auf Befragungen für Mikrozensus hin

05.02.2017 | Stand 02.12.2020, 18:42 Uhr

Schrobenhausen (kx) In Bayern ist in diesem Jahr wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, geplant. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik und der Neuburger Stadtverwaltung werden dabei im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte im Freistaat von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrer Gesundheit befragt.

Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. 

Der Mikrozensus 2017 enthält zudem noch Fragen zur Gesundheit, der Körpergröße und dem -gewicht sowie zu den Rauchgewohnheiten. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung, heißt es in der Mitteilung. 

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter berichtet, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund 60 000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1000 Haushalte zu befragen. Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. 

Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für bis zu vier aufeinander folgende Jahre. 

Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren können, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, haben die Bewohner jedes Haushalts das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und anschließend per Post an das Landesamt für Statistik einzusenden.  Deren Mitarbeiter bitten alle Bürger, die im Laufe des Jahres eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Beauftragten zu unterstützen.