Ingolstadt
Ingolstadt: Maskenpflicht wird auf gesamte Altstadt ausgeweitet

01.12.2020 | Stand 05.12.2020, 3:33 Uhr
Das ist der künftige Radius der Maskenpflicht. −Foto: Stadt IngolstadtDas ist der künftige Radius der Maskenpflicht. Foto: Stadt Ingolstadt

Ingolstadt - Auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen innerhalb des Altstadtrings gilt ab sofort Maskenpflicht, zudem auch auf den Parkplätzen aller Geschäfte und Einkaufszentren im Stadtgebiet. Die Stadt hat hierzu am Dienstag eine Allgemeinverfügung erlassen, die der vom Freistaat Bayern am Montag veröffentlichten 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entspricht. Danach gilt in der Altstadt von 22 bis 6 Uhr auch ein Alkoholverbot auf allen öffentlichen Flächen.

In diesem Zusammenhang weist die Stadt darauf hin, dass bayernweit das Feiern auf öffentlichen Plätzen derzeit grundsätzlich untersagt ist. Genau wie die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste in der Zeit von 22 bis 6 Uhr.

War bislang das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nur in belebten Straßen der Altstadt Pflicht, gilt die Maskenpflicht jetzt überall innerhalb des Altstadtrings. Dieser umfasst den Bereich innerhalb von Jahnstraße, Auf der Schanz, Dreizehnerstraße, Esplanade, Rossmühlstraße und Schlosslände, also quasi die gesamte Altstadt.

Hintergrund für die Ausweitung der Maskenpflicht seien die Erfahrungen der vergangenen Wochen - etwa im unmittelbaren Umfeld von Schulen und Einzelhandel, wo es in einer Vielzahl von Fällen unvermeidbar sei, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten wird. Eine feingliederige Unterteilung habe auch dazu geführt, dass sich teilweise Personenströme in Straßen ohne Maskenpflicht verlagert hätten. "Um auch diese Seitenstraßen und Verbindungswege zu umfassen, wurde entschieden, den Gültigkeitsbereich auf die gesamte Altstadt auszudehnen", so Stadtsprecher Michael Klarner. Die bestehende Beschilderung werde angepasst. In den ersten Tagen setze man vorrangig auf Appelle, Einsicht und Ermahnung. Sanktionen sollen in dieser Phase die Ausnahme bleiben.

Wie die Stadt weiter mitteilt, werden auf Anordnung der Staatsregierung der Lesesaal des Stadtarchivs und der Wissenschaftlichen Stadtbibliothek bis auf Weiteres geschlossen. Die Mitarbeiter stehen telefonisch, per E-Mail und Post für Anfragen zur Verfügung. Die Bestände der Wissenschaftlichen Stadtbibliothek können bestellt und nach vorheriger Bestellung und Terminvereinbarung vor dem Gebäude zur Ausleihe entgegengenommen werden.

rl

dk