Rohrbach
Infos zum Zuzug nicht zulässig

12.03.2020 | Stand 02.12.2020, 11:45 Uhr

Rohrbach - Die Rohrbacher Verwaltung hätte doch keine Informationen darüber, ob jemand Neubürger ist, für die Wahlwerbung weitergeben dürfen.

Das räumt Geschäftsleiter Peter Kremer nun ein. Zunächst hatte die Verwaltung auf Nachfrage unserer Zeitung gesagt, die gezielte Selektion von Neubürgerdaten sei nach dem Meldegesetz möglich. "Das ist so leider nicht zutreffend", schreibt nun Geschäftsleiter Kremer. Im Nachgang zu der gemachten Aussage sei die Geschäftsleitung darauf aufmerksam gemacht worden und habe zusammen mit dem externen Datenschutzbeauftragten die rechtliche Prüfung vorgenommen. Das Ergebnis: Die Adressdaten der Neubürger an die Parteien oder Wählergruppen hätten im erfolgten Umfang nicht weitergegeben werden dürfen. "Dies bedauern wir und entschuldigen uns bei den Betroffenen. " Vorsorglich habe man den Vorgang bei der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz angezeigt.

dbr