Passau
In Prozess um Tod von Maurice K. Haftstrafen gefordert

10.01.2019 | Stand 02.12.2020, 14:52 Uhr
Eine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. −Foto: D.- W. Ebener/Archiv

Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Schülers Maurice K. im Frühjahr 2018 in Passau hat die Staatsanwaltschaft nach Gerichtsangaben für die vier Angeklagten Haftstrafen zwischen drei Jahren und vier Jahren und drei Monaten gefordert, in einem Fall zwei Jahre ausgesetzt zur Bewährung.

Die Verteidiger sahen bei einem der Angeklagten eine Haftstrafe und bei zweien Freispruch als angemessen an. Der vierte Angeklagte soll nach dem Willen seines Verteidigers Sozialstunden leisten und in einer Jugendeinrichtung bleiben. Die Plädoyers waren am Mittwoch unter Ausschlus der Öffentlichkeit gehalten worden. Die Urteile sollen am 17. Januar gesprochen werden, wie Landgerichtspräsidentin Eva-Maria Kaiser-Leucht am Donnerstag mitteilte.

Zuletzt mussten sich noch vier Angeklagte im Alter zwischen 15 und 25 Jahren für den Tod des Schülers verantworten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen ursprünglich unter anderem Körperverletzung mit Todesfolge zur Last gelegt. Davon rückte die Anklagebehörde in ihren Plädoyers ab. Stattdessen warf sie den Angeklagten unter anderem gefährliche Körperverletzung vor. Die Verteidiger sahen lediglich bei zwei der Angeklagten gefährliche Körperverletzung als gegeben an.

Zu Prozessbeginn waren noch sechs Beschuldigte auf der Anklagebank gesessen. Die Verfahren gegen zwei 18 und 22 Jahre alte Verdächtige hatte das Gericht aber eingestellt.

Der 15 Jahre alte Maurice K. hatte sich im April mit einem der Angeklagten zu einer körperlichen Auseinandersetzung verabredet. Laut Anklage mischten sich Umstehende in den Streit ein, die Situation eskalierte. K. wurde tödlich verletzt.

dpa