Neuburg (r) Weil er Schrottautos, ausgelaufene Batterien und Altöl unsachgemäß gelagert hat, verurteilte das Neuburger Schöffengericht gestern einen 60-jährigen Schrotthändler aus dem Donaumoos zu 8000 Euro Geldstrafe.
Die Umweltverschmutzung war 2004 entdeckt worden, als Polizisten das Gelände durchkämmten. Der Schrotthändler stand im Verdacht, in den Mordfall Rudolf Rupp verwickelt zu sein. Er musste einige Monate in Untersuchungshaft, die nun im Urteil berücksichtigt worden sind. Letztlich konnten die Ermittler dem 60-Jährigen nicht beweisen, dass er den getöteten Landwirt samt seinem Mercedes in einer Shredderanlage verschwinden hatte lassen. Im aktuellen Prozess spielte dieses Thema keine Rolle mehr. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hatte das Verfahren wegen Verdachts der Strafvereitelung im August eingestellt. Das galt auch für eine damalige Mieterin im Wohnhaus der Rupps in Heinrichsheim.
Der Schrotthändler musste sich nur noch wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen verantworten. Das Gericht beließ es trotz Vorahndung bei einer letzten Warnung und verhängte für das Umweltdelikt eine Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu 40 Euro.
Artikel kommentieren