In die Schlagzeilen

Ein Kommentar von Wolfgang Weber

02.04.2019 | Stand 02.12.2020, 14:17 Uhr

Jan Böhmermann gibt keine Ruhe.

Vor mehr als drei Jahren hatte der Satiriker und Fernsehmoderator in einer ZDF-Sendung in einem "Schmähgedicht" behauptet, der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan hätte Geschlechtsverkehr mit Ziegen und würde sich mit Kinderpornografie vergnügen. Der Auftritt löste eine schwere diplomatische Krise mit der Türkei aus und nicht nur Kanzlerin Angela Merkel nannte ihn "bewusst verletzend".

Tatsächlich hat das Landgericht Hamburg inzwischen wesentliche Teile des "Schmähgedichts" verboten, weil sie ehrverletzend sind. Böhmermann selbst entging einer Verurteilung wegen Beleidigung, weil die Staatsanwaltschaft Mainz der Ansicht war, ihm sei bei seinem Fernsehauftritt kein Vorsatz nachzuweisen gewesen. Nach dem damals noch gültigen Paragraf 103 des Strafgesetzbuches hätten sonst nämlich bis zu fünf Jahre Haft im Raum gestanden.

Es ging also glimpflich aus für Böhmermann, der sich als Vorkämpfer für die Meinungsfreiheit sieht. Aber statt sich darüber zu freuen, haben er und sein Anwalt nun Kanzlerin Merkel wegen ihrer damaligen Meinungsäußerung verklagt. Dass die beiden das in Wirklichkeit nur aufführen, um wieder einmal in die Schlagzeilen zu kommen, wäre eine Unterstellung, die wohl höchstens ein Jan Böhmermann öffentlich aussprechen dürfte.