In der Grauzone

Kommentar

15.11.2016 | Stand 02.12.2020, 19:03 Uhr

Geheimdienste sind seltsam zwielichtige Wesen: Sie verstoßen im Auftrag einer Regierung gegen die Gesetze anderer Staaten. Das ist ihre Existenzgrundlage, und wer die Arbeit von Geheimdiensten für notwendig hält, muss mit dieser Grauzone leben.

Das Bundesverfassungsgericht ist sich des Dilemmas bewusst und hat die Forderung, die Schnüffel-Interessen des US-Geheimdienstes NSA dem Bundestags-Untersuchungsausschuss offenzulegen, deshalb mehr mit politischen als mit juristischen Argumenten zurückgewiesen. Diese Vorgehensweise ist für die Karlsruher Richter nicht ungewöhnlich.

Im konkreten Fall sieht die Abwägung so aus: Die Befugnisse des Parlaments müssen zurückstehen, wenn durch sie die Abwehr von Gefahren für den Staat beeinträchtigt würde. Das ist nachvollziehbar. Hinweise "befreundeter" Nachrichtendienste führen im Kampf gegen den Terror immer wieder zu Festnahmen. Diese Kooperation zu gefährden, könnte sich keine Bundesregierung leisten.

Es wäre aber falsch, die Karlsruher Entscheidung als Freibrief für den BND zu verstehen. Die Balance zwischen der Lizenz zum Schnüffeln und der notwendigen parlamentarischen Kontrolle muss immer wieder neu austariert werden. Die Bundesregierung hat diese Balance mit dem BND-Gesetz gerade zugunsten des Geheimdienstes verschoben. Man darf gespannt sein, wie das Verfassungsgericht das bewerten wird.