Landkreis Roth
Impfpflicht ja - aber ein Pflegenotstand droht vorerst nicht

Gesundheitsamt prüft jeden Einzelfall - Lange Fristen verschaffen Heimen und Kreisklinik Luft

16.03.2022 | Stand 23.09.2023, 0:14 Uhr

Hilpoltstein/Roth - Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Dieses Sprichwort gilt auch für die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht für alle Mitarbeitenden in Kliniken, Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen, die ab diesem Mittwoch in Kraft tritt. Wirkung wird das Gesetz, wenn überhaupt, aber frühestens im Sommer entfalten. Ein Pflegenotstand droht vorerst nicht.

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