Immobilienmarkt - Was ist eigentlich Entmietung?

01.09.2015 | Stand 02.12.2020, 20:51 Uhr

Neuvermietungen sind gerade in Metropolregionen wie München, Hamburg und Stuttgart ein Lukratives Geschäft. Deshalb darf es auch nicht verwundern, dass so mancher Vermieter versucht, den unliebsamen Altmieter vor die Tür zu setzen.

Gerade in Metropolregionen ist Wohnraum ein knappes und dadurch äußerst begehrtes Gut. Allein in München mussten laut des Hamburger Analysehauses F + B Mieter bei Neuvermietungen 12,40 Euro pro Quadratmeter berappen. In Berlin waren es hingegen lediglich 7,30 Euro, was aber nicht über die Tatsache hinweg täuschen darf, dass nirgendwo sonst in der Bundesrepublik die Preiskurve so stark nach oben ging wie in der Hauptstadt. Innerhalb von fünf Jahren, mussten Mieter in der Bundeshauptstadt eine durchschnittliche Steigerung von rund 22 Prozent hinnehmen. Bei solchen Zahlen könnten sich Vermieter entspannt zurücklehnen. Doch einigen scheint das nicht zu reichen, denn ihr erklärtes Ziel lautet: Entmietung und im Anschluss eine lukrative Neuvermietung oder Verkauf.

Die zweifelhaften Methoden einiger Vermieter
Bei dem Versuch sich den unangenehmen Altmietern zu entledigen, entwickelt so mancher Vermieter ungeahnte Kreativität. So berichtete die Münchner Abendzeitung über folgende skurrile Fälle: Ein Vermieter hat plötzlich das Wasser abgestellt und nach Protesten der Mieterschaft einfach ein Dixieklo in den Hof gestellt. Ein anderer ließ in bereits leerstehenden Wohnungen des Hauses bis früh Morgens Abrisspartys feiern, um auch die restlichen Mieter zu vertreiben. Und so mancher Mieter hatte aufgrund einer Dachsanierung wochenlang buchstäblich kein Dach über dem Kopf. Derartige Methoden sind zwar selbstverständlich nicht rechtens, jedoch ist ein juristisches Vorgehen nervenaufreibend und langwierig, so dass viele Mieter kleinbeigeben.

Wie gehen Entmieter vor?
Oft ähneln sich die Fälle, wenn ein Entmietungsversuch vorliegt. "Das Spektrum der so verstandenen Entmietungsfälle umfasst unberechtigte Kündigungen, diverse Mahnungen oder Abmahnungen ohne sachlichen Grund, Mieterhöhungen - sowohl begründet als auch unbegründet, Ankündigungen von umfassenden Sanierungsarbeiten im Haus, die Durchführung von Baumaßnahmen im oder am Haus, Lärm, Dreck, unterbrochene Wasser- oder Stromzufuhr, Verwahrlosung des Hauses oder der Wohnung", sagt Ulrich Ropertz, Geschäftsführer und Leiter der Pressestelle des Deutschen Mieterbunds.
Die schwarzen Vermieter-Schafe wenden nicht nur Zermürbungstaktiken an. Immer häufiger kündigen Vermieter nicht schriftlich, sondern stehen plötzlich mit vorgehaltenem Auflösungsvertrag vor der Wohnungstür. Durch die Androhung von rechtlichen Schritten, lassen sich viele Mieter zur Unterschrift nötigen. Ebenfalls häufig wird eine bevorstehende Sanierung als Grund für eine Mieterhöhung vorgeschoben.

Kündigung aufgrund von Eigenbedarf

Bei einer Eigenbedarfskündigung ? sofern sie schlüssig begründet und eingehalten wird ? kann nicht von Entmietung gesprochen werden. Das bestätigte ein BGH-Urteil vom 04.03.2015. Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter die Wohnung zugunsten seines 22-jährigen Sohnes gekündigt. Der BGH hielt den geltend gemachten Wohnbedarf nicht für weit überhöht, was auch der Tatsache geschuldet war, dass der Sprössling über kein eigenes Einkommen verfüge und ein Studium über einen Zeitraum von drei Jahren aufnehmen wolle. Hier kann also nicht von Entmietung die Rede sein. Ganz anders ist es, wenn der Eigenbedarf lediglich als Scheingrund dient, mit der Absicht die Immobilie schließlich lukrativ zu veräußern oder neu zu vermieten.

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