Immobilienmarkt - Mehr Schutz für Mieter

31.08.2015 | Stand 02.12.2020, 20:51 Uhr

Das Jahr 2015 steht bisher ganz im Zeichen des Mieterschutzes. Zum 1. Juni 2015 trat die von der Großen Koalition beschlossene, sogenannte Mietpreisbremse in Kraft. Doch was bedeutet das? Und was ist sonst noch neu?

Die Mietpreisbremse
Die zum ersten Juni in Kraft getretene Mietpreisbremse ist wohl die prominenteste Neuerung im deutschen Mietrecht. Den Angaben des Verbraucherschutzministerium zu Folge, kam es in den boomenden Großstädten zu Preissteigerungen um 20, 30, oder sogar 40 Prozent bei Neuvermietungen. Nach dem Willen der Bundesregierung soll damit künftig Schluss sein. Die Mietpreisbremse deckelt Neuvermietungen, um Gering- und Normalverdiener nicht aus beliebten Wohnlagen zu verdrängen. Konkret heißt das: Bei Neuvermietungen darf der Mietpreis maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Doch Achtung: Nicht überall gilt diese Neuregelung. Die Entscheidung darüber, wo und ob ein "angespannter" Wohnungsmarkt vorliegt, ist Sache der Bundesländer. Ist die Mietpreisbremse aber erstmal beschlossen, gilt sie vorerst für fünf Jahre, bevor neu darüber entschieden wird. Von dieser Regelung ausgenommen, sind Erstbezüge von Neubauten und bei Modernisierungsmaßnahmen. Bei letzteren kann die sogenannte Entmietung drohen. Jedoch muss der Vermieter solche Modernisierungsmaßnahmen schlüssig begründen.

Kritische Stimmen zur Mietpreisbremse
Diese auf den ersten Blick sozial-gerechte Neuregelung, ruft aber durchaus Kritiker auf den Plan. "Die Mietpreisbremse ist unsozial und verfassungswidrig" kritisiert etwa Rolf Kornemann, Präsident von Haus & Grund. Von ihr würden vor allem Besserverdiener profitieren. "Die alleinerziehende Krankenschwester in München wird von der Preisbremse wenig profitieren", so Kornemann. Mieterverbände hingegen befürworten das neue Gesetz.

Bestellerprinzip: Wer bestellt, der zahlt

Eine weitere Neuerung in Sachen Mieterschutz ist das sogenannte Bestellerprinzip. Nun bezahlt derjenige, den Makler, der ihn auch beauftragt hat und nicht wie früher stets der Mieter. "Das ist nur konsequent. In keinem Rechtsgebiet gibt es das, dass einer einen Auftrag vergibt, ein anderer aber dafür zahlen soll", kommentiert Anja Franz vom Mieterverein München die Änderung. Es wurde zuletzt dennoch berichtet, dass Maklerverbände nach neuen Mitteln suchen würden, um die Provision doch noch auf den Mieter abzuwälzen. Denn eines ist sicher: Das neue Gesetz stößt bei Maklern nicht auf Gegenliebe. So mancher Vermieter wird es sich nämlich genau überlegen, ob er tatsächlich einen Makler engagiert oder doch die Mieter-Suche lieber in die eigene Hand nimmt. Mietervertreter Ulrich Ropertz mahnt im Deutschlandfunk zur Gelassenheit: "Es gibt aus meiner Sicht keine wirtschaftlich vernünftigen oder legalen Tricks, dieses Bestellerprinzip zu umgehen. Das ist ein gutes Gesetz und es hilft Mietern eine Menge Geld zu sparen, und Makler oder Vermieter, die jetzt versuchen, dieses Gesetz zu umgehen, werden damit auf gut Deutsch gesagt auf die Nase fallen."

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