Immobilienkauf - Fünf Spartipps für den Notarbesuch

04.01.2017 | Stand 02.12.2020, 18:50 Uhr

Mehr als zehn Prozent Gebühren beim Kauf eines Eigenheims - ärgerlich! Beim Notar bieten sich zahlreiche Sparmöglichkeiten.

Grunderwerbsteuer, Gerichtskosten, Notargebühren, Maklercourtage - die Liste der Nebenkosten beim Immobilienkauf ist lang. Die beste Möglichkeit, die Gebühren klein zu halten, ist ein niedriger Verkaufspreis, schließlich richten sich die Kosten prozentual nach dem Preis. Doch in Zeiten hoher Nachfrage müssen Verkäufer nur selten mit dem Preis zurückgehen. Fünf Einsparmöglichkeiten beim Notar:

Vertragsgestaltung

Die Notargebühren werden nicht erst mit der Unterschrift unter der Urkunde fällig, sondern bereits bei der Erstellung des Vertragsentwurfs. Dies können Sie nutzen, indem sie den Vertrag nicht von Ihrem Steuerberater oder Anwalt gegen entsprechendes Honorar entwerfen lassen, sondern direkt vom Notar. Dieser wird die erforderliche Beratung nicht extra abrechnen.

Kauf ohne Notaranderkonto regeln
Auch bei der Übermittlung der Kaufpreissumme können Sie sparen. Verzichten Sie beim Übertrag des Gelds auf das zumeist zwischengeschaltete Notaranderkonto. Dabei wird der Kaufpreis auf ein Konto des Notars eingezahlt, der das Geld treuhänderisch verwaltet und nach der Eintragung ins Grundbuch an den neuen Eigentümer überweist. Für diese Dienstleistung verlangen die Notare eine Hebegebühr, die sich am Kaufpreis orientiert und schnell ein paar Hundert Euro betragen kann.

Grundschuld
Normalerweise beurkundet der Notar die Grundschuld zugunsten der finanzierenden Bank. Diese sichert sich damit das Pfandrecht, falls der Käufer seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt. Dieses Geschäft ist jedoch nicht beurkundungspflichtig. Manche Banken geben sich mit einer Beglaubigung des Grundschuldentwurfs zufrieden. Dadurch können Sie mehrere Hundert Euro sparen, denn die Beglaubigung kostet nur etwas mehr als 100 Euro.

Auflassungsvormerkung nicht immer notwendig

Die sogenannte Auflassungsvormerkung sichert Käufern den schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Eigentums an der Immobilie, bis er als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen ist. Beim Immobilienkauf zwischen Freunden, Bekannten oder innerhalb der Familie, etwa beim Übertrag des Eigenheims auf die Kinder, können Sie in der Regel auf die Auflassungsvormerkung verzichten.

Tipps vom Notar nutzen

Sind Sie mit den juristischen Feinheiten beim Immobilienkauf nicht vertraut, können Sie trotzdem sparen. Fragen Sie den Notar beim Erstgespräch, welche kostensparenden Vertragsmöglichkeiten er empfiehlt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Notar verpflichtet, alle preiswerten Alternativen aufzuzählen.

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