Immobilie - Rechtsschutz für Vermieter

05.11.2013 | Stand 02.12.2020, 23:28 Uhr

Immobilien sind nicht nur zum Selbstbewohnen beliebt. Wer Wohnraum vermietet, kann sich mit einer Rechtsschutzversicherung schützen.

Immobilien sind nicht nur zum Selbstbewohnen beliebt. Wer Wohnraum vermietet, kann sich mit einer Rechtsschutzversicherung schützen.

Wer nur ein oder zwei Wohnungen vermietet, entscheidet sich häufig für eine Aufstockung seiner privaten Rechtsschutzversicherung. ?Die Vermieter-Rechtsschutzversicherung gibt es aber auch als Einzelprodukt im Bereich der Rechtsschutzversicherungen?, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Wie teuer sie ist, hängt von der Anzahl der Mietobjekte und der Höhe der Bruttojahresmiete ab.

Durch eine Selbstbeteiligung lassen sich die Kosten erheblich reduzieren. Sie sollte allerdings nicht über 300 Euro liegen. Schließlich sollte der Vermieter im Schadensfall nicht hohe Kosten haben, obwohl er eigentlich versichert ist.

Rechtsschutzversicherung leistet für Ansprüche aus dem Mietverhältnis

Kommt es zu vertraglichen Auseinandersetzungen aus dem Mietverhältnis, ist die Rechtsschutzversicherung zuständig. ?Hierbei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob der Vermieter aktiv gegen den Mieter vorgehen möchte ? etwa bei einer Räumungsklage ? oder Ansprüche des Mieters abwehren möchte ? wie bei einer Mietminderung ? es muss nur um vertragliche Ansprüche aus dem Mietverhältnis gehen?, sagt Rechtsanwalt Klaus Schneider. Vermieter können auch einen Schutz wählen, bei dem im Streitfall eine telefonische Erstberatung mit einem Experten in Anspruch genommen werden kann. Oft löst das bereits viele Fragen. Das Gespräch ist kostenfrei, die Selbstbeteiligung wird nicht fällig

Schlichten statt streiten

Zahlt die Rechtsschutzversicherung für Mediation, kann ein Streit auch außergerichtlich durch einen Mediator beigelegt werden. Dabei sollte der Umfang der Ansprüche genau geprüft werden. ?Da es insbesondere im Vermieter-Rechtsschutz Verträge gibt, die nur Deckung für den gerichtlichen Bereich gewähren, sollte exakt darauf geachtet werden, inwieweit auch der außergerichtliche Bereich abgedeckt wird und entsprechende außergerichtliche Rechtsanwaltskosten übernommen werden?, sagt Rechtsanwalt Schneider ? sonst bleibt der Versicherte bei einer außergerichtlichen Auseinandersetzung auf den Kosten sitzen.

Auch Steuerstreitigkeiten sind versichert

Auch wenn es um Steuerstreitigkeiten geht, leistet die Rechtsschutzversicherung. ?Der Versicherungsschutz umfasst ebenfalls Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten?, erklärt Bianca Boss.

Auf Stichentscheid achten

Kommt zu dem Streit mit dem Mieter auch noch hinzu, dass die Rechtsschutzversicherung selbst eine Klage für mutwillig und nicht erforderlich hält? Für einen solchen Fall kann eine Versicherung mit Stichentscheid sinnvoll sein.

?Wenn die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsschutz wegen fehlender Erfolgsaussichten verneint, kann der Versicherungsnehmer bei Meinungsverschiedenheiten einen Anwalt auf Kosten des Versicherers beauftragen?, erklärt Bianca Boss. Der klärt dann abschließend, ob die Ablehnung der Rechtsschutzversicherung in Ordnung war.

Rechtsschutzversicherung als Geldeintreiber

Manche Rechtsschutzversicherungen bieten neben der Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten weitere praktische Leistungen. Beispielsweise einen Inkasso-Service, für den Fall, dass der Mieter nicht zahlt. Damit es gar nicht erst zu Mietausfällen kommt, sind bei einigen Policen Bonitätsüberprüfungen der zukünftigen Mieter im Leistungskatalog inbegriffen.

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