Immobilie - Bauzinsen sind im Keller

07.02.2016 | Stand 02.12.2020, 20:14 Uhr

Wenn Sie über eine Baufinanzierung nachdenken, können Sie unter Umständen von den sehr niedrigen Zinsen bei Immobilienkrediten profitieren.

Zugegeben, bis zum Frühjahr sind es noch ein paar Wochen. Wenn Sie aber im neuen Jahr eine Immobilie erwerben wollen, über den Tausch Ihrer aktuellen Wohnung oder Ihres Hauses nachdenken oder einfach nur ein bestehendes Baudarlehen ablösen möchten, sollten Sie jetzt aktiv werden - um zu vergleichen und sich mit den Hürden und Neuerungen beim Thema Baufinanzierung vertraut zu machen:

Baufinanzierungen sind zeitintensiv...
Wer zum erstem Mal das Projekt Immobilienkauf angeht, steht zumeist vor vielen Fragen: Welches Objekt brauchen wir und können wir uns auch leisten? Wo gibt es aktuell günstige Finanzierungen dafür? Und welche Kosten kommen insgesamt sonst auf uns zu?

Aber auch "alte Hasen", die vor zehn oder mehr Jahren den Schritt zur eigenen Immobilie gewagt haben und eine Anschlussfinanzierung brauchen oder sogar über den Erwerb einer neuen "Bleibe" nachdenken, müssen mitunter Muse und Zeit aufbringen. Eine solide Baufinanzierung geht nun mal nicht über Nacht.

Eigenkapital, Zinsen und Anfangstilgung

Das Positive gleich vorweg: Sie alle profitieren auch im neuen Jahr von den sehr niedrigen Zinsen bei Immobilienkrediten. Bei den deutlich gestiegenen Bau- und Immobilienpreisen ist dies eine gute Nachricht, und sollte Bauherren - oder solche die es werden wollen - bei der Darlehenswahl zu zweierlei veranlassen: Zu längeren Laufzeiten mit Top-Angeboten, beispielsweise bei 15-jähriger Bindungsfrist, die es bereits ab rund 1,60 Prozent Effektivzins gibt. Und zu einer möglichst hohen Anfangstilgungen von drei Prozent und mehr, wenn es das Haushaltsbudget hergibt. Denn: Neben Eigenkapital sind niedrige Zinsen, hohe Anfangstilgung und auch Sondertilgungen die Garanten für schnellstmögliche Schuldenfreiheit.

Vorfälligkeitsentschädigung beachten
Die Bauzinsen gingen in den vergangenen Jahren mächtig in den Keller. Für viele ärgerlich, stecken Sie doch in Altverträgen fest, die oftmals gleich das Mehrfache an Zinszahlungen pro Monat abverlangen. 4,2, 4,5, 4,8 Prozent Effektivzinsen? Man kann es gar nicht glauben, doch vor wenigen Jahren noch waren solche Zinssätze für Immobiliendarlehen durchaus üblich. Was also tun, wenn man von den neuen Minizinsen profitieren möchte?

Bei einer Anschlussfinanzierung ist dies in der Regel kein Problem - wenn man gut vergleicht und mit seiner Bank gut verhandelt. Anders sieht es da schon aus, strebt man eine Umschuldung an oder muss gar sein geliebtes Eigenheim vorzeitig veräußern. All zu leicht entlassen einen die Banken nämlich nicht aus dem lukrativen Altvertrag oder möchten zumindest ordentlich "Ablöse" sehen - in Form einer satten Vorfälligkeitsentschädigung.

Für solche Bauherren zeigte der Bundesgerichtshof (BGH) unlängst ein großes Herz: Denn der BGH entschied in einem Grundsatzurteil, dass bei der Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung die Sondertilgungsoption kostenmindernd zu Gunsten der Eigentümer berücksichtigt werden müssen. In Sachen entgangenen Zins hatten wohl vor allem Sparkassen in der Vergangenheit ordentlich zugelangt. Im Klartext: Bei der Berechnung der Stornogebühr muss künftig auch die Möglichkeit von Sondertilgungen eingerechnet werden.

Neue Spielregeln bei Neubauten
Und: Eine Neuerung zu Beginn des Jahres dürfte Häuslebauer ebenfalls beschäftigen, falls sie sich für eine Neuimmobilie interessieren: die Energieeinsparverordnung 2016. So gelten seit 1. Januar 2016 in Deutschland neue Mindestanforderungen für die Dämmung und den Energieverbrauch von Neubauten. Die verbesserte Energieeinsparverordnung (ENEV 2016) fordert einen um 25 Prozent geringeren Primär-Energieverbrauch als ein 2015 errichtetes Gebäude. Für so manche Finanzierung dürften die höheren Umweltauflagen eine zusätzliche Herausforderung bedeuten. Auch hier gilt: Genau informieren und eine etwaige Mehrbelastung in die Finanzierung mit einberechnen.

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