Im Wust der Verfahren

Kommentar

15.01.2018 | Stand 02.12.2020, 16:57 Uhr

"Wir schaffen das" hatte Angela Merkel noch anfangs versichert, dass Deutschland die gewaltigen Herausforderungen des Flüchtlingszustroms schon irgendwie bewältigen werde. Inzwischen hat die Kanzlerin eine Wende vollzogen, den Kurs geändert und die Politik der offenen Grenzen beendet.

Das Chaos ist wieder der Ordnung gewichen. Doch noch immer gibt es einen gewaltigen Berg an unbearbeiteten Asylanträgen, und bei den Verwaltungsgerichten türmen sich die Klagen abgelehnter Bewerber.

Seit Monaten schlägt die Justiz deshalb Alarm. Die Verwaltungsgerichte waren auf einen solchen Ansturm nicht vorbereitet, schließlich ist die Zahl der Klagen gegen Asylbescheide im vergangenen Jahr dramatisch angestiegen. Die Verwaltungsgerichte sind überlastet, kommen mit den Entscheidungen kaum noch hinterher. Wenn abgelehnte Asylbewerber mithilfe einer Armada von Rechtsanwälten klagen, von denen einige ein regelrechtes Geschäftsmodell entwickeln, versinken die Gerichte im Wust der Verfahren.

Natürlich muss hier der Rechtsweg möglich sein. Doch darf dies nicht dazu führen, dass die Justiz in Teilen nicht mehr voll funktionsfähig ist, Entscheidungen länger auf sich warten lassen und andere Verfahren jenseits des Asylrechts zurückstehen. Jetzt gilt es, die Möglichkeiten des neuen Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht konsequenter anzuwenden, etwa die Sprungrevision, so dass nicht jeder einzelne gleiche Fall erst durch alle Instanzen laufen muss, sondern auf schnellem Wege zum Bundesverwaltungsgericht geht und abschließend entschieden wird. Der Ausnahmezustand darf nicht die Regel bleiben.