Pfaffenhofen
Im Visier des Kartellamts

10.12.2009 | Stand 03.12.2020, 4:25 Uhr

Pfaffenhofen (PK) Ins Visier des Bundeskartellamts in Bonn sind rund 20 Mühlen im gesamten Bundesgebiet geraten. Anknüpfend an eine groß angelegte Durchsuchungsaktion Anfang 2009 erhielten jetzt noch einmal zwei Mühlen Besuch der Wettbewerbshüter – davon eine aus dem südlichen Landkreis.

Beim Bundeskartellamt wollte man auf Anfrage des Pfaffenhofener Kurier zwar keine Firmennamen nennen, stellvertretende Pressesprecherin Sybille Gerhardt bestätigte aber die bundesweiten Ermittlungen der Behörde gegen Mühlen. Im Februar 2008 seien bereits 18 Mühlen, ein Verbandssitz und zwei Privatwohnungen durchsucht worden. Der Grund: Der Verdacht, "dass die Marktverhältnisse in der Mühlenindustrie, insbesondere für Weizen- und Roggenmehl, in kartellrechtswidriger Weise beeinflusst worden sind".

Im Klartext sollen "bereits seit vielen Jahren" zwischen den Mühlen illegale Preis- und Kundenschutzabsprachen sowie koordinierte Stilllegungen von Betrieben praktiziert worden sein – laut Sybille Gerhardt so genannte "Kernverstöße gegen das Kartellverbot". In diesem Verdacht stünden auch die beiden Hartweizenmühlen (Herstellung und Vertrieb von Hartweizengrieß als Vorprodukt zur Nudelherstellung), die jetzt durchsucht wurden, erklärt Gerhardt.

Der Besitzer der betroffenen Mühle im südlichen Landkreis Pfaffenhofen dementierte die Durchsuchungsaktion gegenüber dem PK nicht, wollte aber keine näheren Angaben dazu machen. "Das ist ein laufendes Verfahren – nicht mehr und nicht weniger", so seine einzige Aussage.

Eine Durchsuchung werde natürlich nur bei einem begründeten "Anfangsverdacht" vorgenommen, betonte die stellvertretende Pressesprecherin des Bundeskartellamts. Das bedeute aber nicht automatisch, dass die Betroffenen "auch tatsächlich schuldig sind". Die Ermittlungen liefen derzeit noch und die Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen könne "einen sehr langen Zeitraum beanspruchen". Auf jeden Fall werde es mehrere Monate dauern, bis Ergebnisse vorliegen und über weitere Schritte entschieden werden kann.

Grundsätzlich möglich sei – sofern es nicht zu einer Einstellung kommt – ein Verwaltungsverfahren zur Beseitigung der Verstöße oder ein Bußgeldverfahren. Nachgewiesene Verstöße gegen das "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen" – kurz auch Kartellgesetz genannt – können in schweren Fällen mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden, für Unternehmen kann es sogar noch höhere Strafen setzen. Die Obergrenze sind dabei maximal zehn Prozent des Firmenumsatzes im vorangegangenen Jahr.