Pfaffenhofen
Im Streit mit dem Pfaffenhofener Babynahrungshersteller Hipp legt das Schweizer Start-up Yamo nach

Zwischen beiden Unternehmen läuft seit Jahren ein Rechtsstreit

30.04.2021 | Stand 05.05.2021, 3:34 Uhr
Das Schweizer Start-up Yamo befindet sich seit Jahren in einem Rechtsstreit mit dem Pfaffenhofener Babynahrungshersteller Hipp. −Foto: Yamo

Pfaffenhofen - Der Pfaffenhofener Babynahrungshersteller Hipp befindet sich seit Jahren im Rechtsstreit mit einem Konkurrenten, dem Schweizer Start-up Yamo. Die Yamo-Gründer haben sich nach dem Artikel "Abmahn-Wahn oder Kampagne?" noch einmal zu Wort gemeldet. Sie sehen jetzt ihrerseits eine "aggressive Kampagne" des Marktführers.

Yamo-Mitbegründer Luca Michas stört sich vor allem daran, dass Hipp sein Unternehmen nicht kontaktiert habe, bevor Abmahnungen wegen bestimmter Werbeaussagen verschickt wurden. Yamo sei zu der Zeit noch ein "Winzling" gewesen, auf die monierten Äußerungen auf Facebook und der Webseite des Unternehmens habe damals nur eine niedrige dreistellige Followerschaft reagiert. Folglich könnten die Werbeaussagen kaum einen messbaren Schaden beim Marktführer bewirkt haben. Bei Hipp hält man das Vorgehen dagegen für "üblich, angemessen und neutral" wie Unternehmenssprecher Clemens Preysing schreibt. "Das Gericht ist der Klage von Hipp entsprechend gefolgt."

Ein weiterer Streitpunkt bezieht sich auf das Herstellungsverfahren, das Yamo anwendet. Die Hochdruckpasteurisierung HPP. In diesem Zusammenhang hat Hipp einen Prozess vor dem Landgericht Hamburg verloren. Hipp hatte argumentiert, die Hochdruckpasteurisierung (HPP) sei "neuartig". Einer EU-Verordnung zufolge müssten damit behandelte Lebensmittel deshalb erst ein Genehmigungsverfahren durchlaufen, bevor sie verkauft werden dürften. Das Landgericht Hamburg sah das anders und wies die Klage als unbegründet ab: Das HPP-Verfahren sei schon in den 1990er-Jahren in Europa angewandt worden und deshalb nicht neuartig, berichtet die "FAZ".

"Wir hatten eigentlich gehofft, dass Hipp nach dem rechtskräftigen Urteil des LG Hamburg nicht weiter versucht, unser Produktionsverfahren mit der schonenden HPP Hochdruckkonservierung in Zweifel zu ziehen", schreibt Michas. Hipp argumentiere mit einer "sachlich nicht haltbaren Begründung". "Eine konkrete Gefahr für die Verbraucher konnte Hipp zu keiner Zeit auch nur ansatzweise vor Gericht dokumentieren - das öffentliche Urteil des LG Hamburg spricht hier eine klare Sprache."

Dem entgegnet Hipp: "Wir wollten das HPP-Verfahren nicht verbieten, sondern bei Gericht lediglich prüfen lassen, ob hochdruckpasteurisierte Produkte, die Gemüse enthalten, ohne Zulassung als sog. neuartiges Lebensmittel (Novel Food) in den Verkehr gebracht werden dürfen. Das Gericht ist dieser Auffassung nicht gefolgt", schreibt Preysing. Mehr möchte das Unternehmen dann auch nicht mehr zu der Sache sagen. "Zu unseren bisherigen Aussagen gibt es nichts zu ergänzen."

PK