Neuburg
"Ich war es nicht"

Auto im See - Scherzanruf löst Großeinsatz aus - 30-Jähriger wegen Missbrauchs von Notrufen vor Neuburger Amtsgericht

13.12.2018 | Stand 02.12.2020, 15:02 Uhr

Neuburg (krk) Ein Hubschrauber, 70 Feuerwehrleute und 15 Einsatzkräfte der Wasserwacht sind in einer Nacht Ende April zu einem See im nördlichen Landkreis gerufen worden.

Ein Auto sei vom Ufer ins Wasser gerollt, hieß es. Doch als die Einsatzkräfte anrückten, war von einem Pkw weit und breit nichts zu sehen - Fehlalarm, besser gesagt, ein Scherz-Anruf. Ein 30-Jähriger soll Schuld am vergeblichen Großaufgebot gewesen sein und musste sich gestern wegen Missbrauchs von Notrufen am Neuburger Amtsgericht verantworten.

"Ich war es nicht", sagte der Maschinenführer aus dem Landkreis. Er sei an dem Abend mit einem 29-jährigen Kumpel, der als Zeuge geladen war, in einer Gartenhütte gesessen. "Wir haben einen gemütlichen Abend verbracht", erzählte er. Wie lange es ging, wisse er nicht mehr. "Aber zu diesem Anruf ist es nicht gekommen. "

Laut Anklageschrift soll der 30-Jährige beim Vorsitzenden eines Vereins, in dem er selbst bis zum genannten Vorfall Mitglied war, in der Nacht angerufen haben. Er soll sich als jemand anderes am Telefon ausgegeben und den Vorsitzenden um Hilfe gebeten haben, da sein Auto in den See gerollt sei. Als der 50-Jährige sagte, dass er die Polizei verständigt, soll der Angeklagte ihn darum gebeten haben, keine Einsatzkräfte zu schicken und sich das Geschehen selbst vor Ort anzusehen.

"Es hat sich am Telefon schon so angehört, als wäre Alkohol im Spiel", sagte der Vereinsvorsitzende. Der Anrufer habe dann gesagt: "Du musst mir helfen, du bist doch unser Vorstand. " Der 50-Jährige schöpfte demnach Verdacht, dass es sich um ein Vereinsmitglied handeln musste und zog den Angeklagten sowie dessen Kumpel als Verdächtige heran. Gegen den 30-Jährigen sei zu dieser Zeit ein Ausschlussverfahren gelaufen, da er über längere Zeit keine Beiträge gezahlt haben soll - "Ich bin umgezogen und habe die Post nicht bekommen", meinte der Angeklagte - und der 29-Jährige habe vor gut einem Jahr seine Mitgliedschaft gekündigt, da es laut dem Vorsitzenden Differenzen gab. Zudem habe er von anderen gehört, dass die beiden öfter solche "Gaudi-Anrufe" gemacht und bei einem Bekannten von ihm in der gleichen Nacht ein paar Minuten zuvor angerufen hätten.

"Erst als er mich angerufen und mir vorgeworfen hat, dass ich schuld bin, wusste ich erst, worum es eigentlich geht", sagte der Angeklagte. Am Telefon habe der Vorsitzende dann seinen Freund verdächtigt, da er dessen schwäbischen Dialekt erkannt habe. Schließlich trafen sich die drei Männer sowie der Vize-Vorsitzende, um die Sache zu klären. "Da habe ich dann anhand der Stimme erkannt, dass er es war", sagte der Vereinschef und meinte damit den Angeklagten. Das Gespräch habe aber letztlich zu keinem Ergebnis geführt. "Ich bin wirklich in einem Alter, in dem man so etwas nicht macht", sagte der 29-Jährige im Zeugenstand und betonte, dass er und der 30-Jährige nichts mit dem Anruf zu tun hätten. Rettungskräfte aus einem Spaß heraus zu alarmieren, mache man einfach nicht.

"Er hat mich angerufen, mir alles erzählt und mich gebeten, mit zu dem Gespräch zu kommen, um zu identifizieren, wer von den beiden es nun war", sagte der VizeVorsitzende. Sein Vorstandskollege habe ihm bereist am Telefon gesagt, dass er auf den 29-jährigen "aufgrund des schwäbischen Dialekts" tippe. Schließlich sei er sich dann "anhand der Stimme" sicher gewesen, dass es der Angeklagte war. "Ist ihnen beim Anrufer ein Dialekt oder dergleichen aufgefallen? ", wollte Richter Marius Lindig vom Vereinsvorsitzenden wissen. Der Mann schüttelte den Kopf. "Ich weiß es nicht mehr. "

Lindig sowie Staatsanwältin Julia Eser reichten die Zeugenaussagen nicht aus. "Wir sollten noch zwei weitere hören", sagte der Richter und verwies dabei auf diejenigen, die ebenfalls angerufen wurden oder behaupte hatten, dass der Angeklagte sowie der 29-Jährige sich öfter derartige Scherzanrufe erlaubten. "Ich glaube nicht, dass das Sinn macht", sagte Verteidiger Günther Schalk. Die Beweislage gegen seinen Mandaten sei ohnehin schon dünn und zwei Zeugen zu hören, wobei einer ohnehin nur etwas vom Hörensagen weiß, sei unnötig. "Vielleicht war es ja am Ende ein ganz anderer. " Er schlug vor, über eine Einstellung des Verfahrens aufgrund mangelnder Beweislage zu reden. Richter Lindig bestand aber auf weitere Zeugen. Die Verhandlung wird demnach am Donnerstag, 20. Dezember, fortgesetzt.