Neuburg
"Ich hätte das nicht tun dürfen"

19-Jähriger steht wegen Sex mit seiner 13-jährigen Freundin vor dem Jugendschöffengericht

05.06.2019 | Stand 02.12.2020, 13:48 Uhr

Neuburg (smo) Ein 19-Jähriger aus dem südlichen Landkreis musste sich vor dem Amtsgericht Neuburg verantworten, weil er mit seiner Freundin geschlafen hat, ungeschützt.

Nur: das Mädchen war erst 13. Daher lautete die Anklage auch auf schweren sexuellen Missbrauch. Am Ende stellte Jugendrichter Gerhard Ebner das Verfahren ein. Hans Wörl von der Jugendgerichtshilfe meinte dazu: "Manchmal geht das wahre Leben weit weg vom rechtlichen Hintergrund. "

Aufgeflogen war die Sache, weil die Schülerin, mit der der Angeklagte seit gut einem halben Jahr zusammen ist, sich aus Furcht, schwanger zu sein, der Schwester anvertraut hatte. Die wiederum sprach in der Schule den jungen Mann auf die Situation an, was eine Lehrerin mitbekam. Dadurch rollte eine Maschinerie an, die den 19-Jährigen gleich noch für fünf Tage in die geschlossene Abteilung des Klinikums Ingolstadt brachte.

Er hatte nämlich gegenüber der Schwester der 13-Jährigen über das Handy geäußert, dass das Leben bei einer Anzeige gegen ihn ja doch keinen Sinn mehr habe. Der 19-Jährige räumte vor dem Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Gerhard Ebner alle Umstände ein, erläuterte in seiner Aussage auch recht intime Details und ersparte letztlich so dem Mädchen eine Aussage vor Gericht. "Ich habe sie zu nichts gezwungen", stellte der betreten wirkende, aber durchaus souverän auftretende junge Angeklagte fest.

Die 13-Jährige hatte mit ihrem Freund zusammen das Gerichtsgebäude betreten und auch wieder gemeinsam verlassen. "Die Mutter steht hinter uns", sagte der Angeklagte. Auch seine Eltern seien nicht grundsätzlich gegen die Beziehung, "aber nicht glücklich über das, was hier geschehen ist". Auf Nachfrage von Staatsanwalt Frank Nießen, wie der junge Mann jetzt zu der Sache stehe, erklärte er recht überzeugend: "Ich bereue es, ich hätte es nicht tun dürfen. Wir wollen nun warten, bis sie alt genug ist. "

Hans Wörl von der Jugendgerichtshilfe regte an, über eine Einstellung des Verfahrens nachzudenken, um dem 19-Jährigen durch einen Eintrag ins Bundeszentralregister keine berufliche Zukunft zu verbauen. "Sehen Sie: Er ist mit seiner Freundin zusammen zur Hauptverhandlung gefahren", sagte Wörl. Alle erzieherischen Maßnahmen seien bereits gelaufen, befand er. Staatsanwalt Nießen sprach von einem "besonderen Fall, den wir hier haben". Hier seien zwei junge Menschen, "die sich nachhaltig daran erinnern werden". Die Botschaft sei wohl angekommen, so Nießen.

Jugendrichter Ebner beließ es dann auch bei einer Ermahnung: "Ihr macht das jetzt nicht mehr, bis deine Freundin 14 ist. " Ebner zeigte sich allerdings überzeugt, den jungen Mann "hier nicht wieder zu sehen".