Pfaffenhofen
Hunde bei Hitze im Auto vergessen

Weil seine beiden Collies qualvoll verendet sind, muss ein 27-Jähriger 1000 Euro Geldbuße bezahlen

21.09.2016 | Stand 02.12.2020, 19:17 Uhr

Pfaffenhofen (PK) Dass seine beiden im Auto eingesperrten Hunde bei glühender Hitze qualvoll starben, kommt einem Mann aus dem nördlichen Landkreis teuer zu stehen: Bei einer Verhandlung am Amtsgericht Pfaffenhofen wurde gegen den 27-jährigen Herbert C. (Name geändert) eine Geldbuße in Höhe von 1000 Euro verhängt.

An einem der ersten heißen Tag dieses Jahres stellte Herbert C. sein Fahrzeug ab und ging arbeiten. "Die Hunde waren hinten im Kofferraum eingesperrt", erinnerte er sich vor Gericht. "Ich habe die beiden Collies einfach im Auto vergessen." Die Sonne kletterte höher und höher, und auch Mitte Mai hat sie schon Kraft. Die Temperatur im Innern des Autos stieg und stieg, Wasser hatten die Hunde nicht. So kam es, wie es kommen musste: Die Hunde starben. Richterin Lena Paschold vom Amtsgericht Pfaffenhofen wählte bei der öffentlichen Hauptverhandlung drastische Worte: Die Tiere seien "durch die hohen Außentemperaturen mit erheblichen Qualen verendeten". Etwa drei bis vier Stunden waren die Tiere schon im Fahrzeug eingesperrt. "Dann fielen sie mir plötzlich wieder ein und ich ging sofort hin - doch es war zu spät", berichtete der Angeklagte. Ganz geknickt schilderte er, dass die Collies Familienhunde waren. Oft habe er sie mit ins Büro genommen: "Ich habe sie da immer rausgelassen", erzählte er. "Dort konnten sie sich frei bewegen." Doch dieses eine Mal hat er das wohl vergessen.

Die Staatsanwaltschaft beschuldigte den 27-Jährigen deshalb, "durch Unterlassen zwei Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund getötet zu haben" - was strafbar ist. Der Angeklagte konnte das Gericht jedoch davon überzeugen, dass er völlig gedankenlos und ohne jede böse Absicht gehandelt habe. Er sei kein Tierquäler im herkömmlichen Sinn, sondern ein ganz normaler Tierhalter, der versehentlich die notwendige Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen hat. Deshalb wurde die Anklage vor Gericht letzten Endes auch fallen gelassen. Und der Fall wurde statt als Straftat lediglich als Ordnungswidrigkeit behandelt. Die Amtsrichterin verhängte schließlich eine Geldbuße in Höhe von 1000 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.