Pförring
Hort der bürgerlichen Autonomie

Historiker hält viel beachteten Vortrag zum Jubiläum "700 Jahre Markt Pförring"

23.03.2018 | Stand 02.12.2020, 16:39 Uhr

Professor Wilhelm Liebhart sprach im Pförringer Rathaussaal über das Marktrecht von 1318. - Foto: Kügel

Pförring (DK) Aus Anlass des Jubiläums "700 Jahre Markt Pförring" veranstaltet die Gemeinde im März eine dreiteilige Vortragsreihe zur Geschichte des Ortes. Zum Auftakt sprach Professor Wilhelm Liebhart zum Thema "König Ludwig der Bayer und das Marktrecht von Pförring 1318".

"Sie dürfen stolz darauf sein, in einem Ort zu leben, der mindestens seit 700 Jahren ein Zentralort ist, und wo bürgerliche Autonomie und persönliche Freiheit herrschten, als die Landbevölkerung noch in Leibeigenschaft und Abhängigkeit lebte." Mit diesem Glückwunsch eröffnete Professor Wilhelm Liebhart seinen Vortrag im gut besetzten Rathaussaal. Ein Markt sei damals wie heute ein "Siedlungstyp zwischen Dorf und Stadt", schickte der Historiker von der Hochschule Augsburg voraus.

Zwischen 1200 und 1300 hätten die Wittelsbacher Herzöge, Adel und Kirche rund 20 Städte und 50 Märkte gegründet, um ihr jeweiliges Territorium zu sichern - und zwar im Anschluss an Burgen und ältere Vorsiedlungen, aber auch (wie im Fall von Pförring) an Brücken, Furten und an Verkehrsknotenpunkten.

Im Teilungsvertrag von Oberbayern aus dem Jahr 1310 zwischen den Brüdern Rudolf und Ludwig, dem späteren Kaiser, seien diese Gründungen erstmals sicher bezeugt so auch der Markt Pförring. "Stadt und Markt hoben sich baulich und rechtlich vom Dorf ab", betonte Liebhart. Es sei offensichtlich, das Pförring planmäßig und in geschlossener Bauweise an einer wichtigen Straßenkreuzung angelegt worden sei. Auf dem Marktplatz habe der Warenaustausch zwischen Stadt und Land stattgefunden. Für das Jahr 1613 seien in Pförring vier Jahrmärkte belegt, auf denen die Landbevölkerung ihren Bedarf decken musste. "Da war die Hölle los", führte Liebhart aus. Denn auf den Dörfern habe es kein Gewerbe - außer Wirt, Bader, Schmied und Müller - gegeben.

Im Unterschied zur Stadt hatte ein Markt in der Regel keine Mauer. Die Mauer um den Markt Pförring, die man auf dem Stich von Wening deutlich sehe, ist nach den Worten des Referenten nach der Landesteilung von 1392 errichtet worden. Märkte wie Pförring - es gehörte zum Teilherzogtum Bayern München - und Kösching, das zu Bayern-Ingolstadt gehörte, lagen plötzlich an der Grenze, sagte Liebhart: "Es ist nicht ausgeschlossen, dass bürgerliche Aufgebote beider Märkte sich in den wittelsbachischen Hauskriegen 1420 bis 1422 gegenseitig die Schädel für ihre Herzöge einschlugen."

Pförring sei also schon Markt gewesen, als König Ludwig in seiner Funktion als Herzog am 11. Januar 1318 kundtat, dass er seinen "Bürgern zu Pförring in dem Markt, allen, die dort das Bürgerrecht haben, die Freiheiten, Rechte und Gewohnheiten, die andere Märkte in Bayern haben, gebe und verleihe". Das erkenne man auch an der Formulierung. Der Begriff "Markterhebung" sei also nicht ganz zutreffend, folgerte Liebhart. Schriftliche Rechte oder Privilegien stünden am Ende einer Entwicklung. "Mit diesem Dokument hatten die Pförringer Bürger ihr Marktrecht erstmals schwarz auf weiß in Händen."

Pförring gehörte seit 1007 dem Bistum Bamberg. Der Markt sei also auf Kirchengrund gegründet worden, so Liebhart. Das erkläre, warum sich die Pförringer im zweiten Abschnitt der Urkunde bestätigen ließen, dass sie keine Zinsabgaben wie herzogliche Urbarsleute zu zahlen hätten.

Dieses "pauschale Marktrecht" habe sich der Herzog mit 20 Pfund Silberpfenning relativ teuer bezahlen lassen. "Wie teuer, sieht man daran, dass das größere Vohburg auch nicht mehr bezahlen musste", berichtete der Historiker. Und auch alle Einzelprivilegien wie das des sogenannten Bruckschlags, des Maut-, Zoll- und Steuerrechte hätten wieder Geld gekostet. "Ludwig, der vier Jahre zuvor ebenso wie Friedrich der Schöne zum König gewählt worden war, brauchte eben Geld für den heraufziehenden Krieg", stellte Liebhart nüchtern fest.

Die Frage, an wen sich Pförring rechtlich anlehnte, könne derzeit noch nicht beantwortet werden. Da es kein allgemeines Stadt- oder Marktrechtsbuch gab, habe das Marktrecht in Anlehnung an das Landrecht von 1346 wohl Ratsverfassung mit Bürgermeisteramt (der Bürgermeister von Pförring saß damit im Landtag), mit Siegel- und Wappenrecht, Notariat, Niedergerichtsbarkeit, Pfändungsrecht, Musterungsrecht, Besteuerungsrecht und Gewerbepolizei umfasst.

Die systematische Anlage des Marktes muss um 1300 mit der Parzellierung der 27 Bamberger Hufen begonnen haben, vermutet Liebhart. Das ergebe sich nicht nur aus der Topographie, sondern auch aus der Statistik. "1808 zählte der Markt Pförring 166 Häuser, mehr als Gaimersheim", betonte er. Sechs hätten der Gemeinde gehört, 139 den Bürgern und nur 21 diversen adeligen oder kirchlichen Grundherren. "139 Anwesen in Eigenbesitz, darunter vier Brauereien, zeigen, dass es den Bürgern gelungen war, sich im Laufe der Zeit von der Grundherrschaft des Bamberger Domkapitels freizukaufen", schloss Liebhart.