Würzburg
Hohe Haftstrafen für Computerbetrug mit eSIM-Karten

24.04.2020 | Stand 02.12.2020, 11:29 Uhr
Eine SIM-Karte für den Mobilfunk. −Foto: picture alliance / Bernd Thissen/dpa/Symbolbild

Für vielfachen Betrug mit elektronischen SIM-Karten muss ein Mann aus dem Landkreis Würzburg sechs Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Würzburg verurteilte den 33-Jährigen wegen 53-fachen gewerbsmäßigen Computerbetrugs und außerdem wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, wie Vorsitzender Richter Thomas Trapp am Freitag auf Anfrage sagte.

Seine gleichaltrige Ehefrau erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe. Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass die Eheleute bundesweit unter fremdem Namen unter anderem teure Uhren und Kleidung im Internet bestellten.

Mit Hilfe von elektronischen SIM-Karten (eSIM) griffen die Verurteilten laut Gericht auf fremde Bankkonten zu und versuchten, Geld abzuzweigen. Eine eSIM ist im Gegensatz zu einer normalen SIM-Karte ein fest im Mobilgerät verbauter Chip.

Die Verurteilten besorgten sie sich die Login-Daten der Opfer bei den Telefonanbietern und übernahmen deren Handynummern. Danach loggten sie sich in die Bankkonten der Betroffenen ein - mit deren Passwörtern, die sie sich zuvor im sogenannten Darknet verschafft hatten. Mit dem per SMS für eine Überweisung verschickten TAN-Code konnten sie dann über die Konten verfügen. Durch das Stoppen der unrechtmäßigen Überweisungen verhinderten die Ermittler nach eigenen Angaben den Verlust von mehr als 200 000 Euro.

Ein 35 Jahre alter Bruder der Frau wurde wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht seine Unterbringung in einer Entzugsklinik an. Nach Auffassung des Gerichts bestellte er mit dem Ehepaar unter anderem Amphetamine in dem wegen seiner Anonymität vor allem von Kriminellen genutzten Darknet und verkaufte diese weiter.

Die bei den Betrügereien seit 2017 zu Unrecht erlangten Waren wurden im Teilwert von 50 000 Euro eingezogen. Weitere rund 60 000 Euro würden noch eingezogen, sagte der Richter.

Im Prozess hatten die Angeklagten die Vorwürfe weitgehend eingeräumt. Die auf Cybercrime spezialisierte Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hatte geringfügig höhere Strafen gefordert. Bundesweit wurden Dutzende Opfer bekannt, die ihren Schaden teilweise von den Banken ersetzt bekamen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Aktenzeichen: 6 KLs 520 Js 3442/19).

Pressemitteilung zur Anklageerhebung vom 15. Januar

dpa