Pfaffenhofen
Hoffnung für viele Hausbesitzer

Ab 1. Juli können Strabs-Gelder zurückgefordert werden - Hunderte Bürger im Landkreis betroffen

21.06.2019 | Stand 23.09.2023, 7:29 Uhr
Schon viele Jahre Thema: 2013 machte eine Anwohnerin in Geisenfeld ihren Ärger über die Straßenausbaubeiträge Luft. −Foto: Archiv

Pfaffenhofen (PK) Ab dem 1. Juli können Hausbesitzer, die wegen der Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) zwischen 2014 und 2018 Bescheide erhalten haben, versuchen, einen Teil ihres Geldes zurückzukriegen.

Im Landkreis Pfaffenhofen sind Hunderte Hausbesitzer betroffen. Eine Kommission entscheidet, wer ein Härtefall ist, so das zuständige bayerische Innenministerium.

Bekanntlich ist die Strabs mittlerweile Vergangenheit, keine Kommune darf die Bürger mehr zur Kasse bitten. Da fühlen sich naturgemäß all jene, die kurz vor der Abschaffung noch einige Tausend Euro überwiesen haben, übergangen. Nachdem es zunächst so aussah, als ob diese Bürger dennoch leer ausgehen, gibt es nun wieder Hoffnung für die betroffenen Hausbesitzer.

Eine von ihnen ist Petra Seemüller von der Pfaffenhofener Kreppe. "Ich habe Hoffnung, dass ich einen Großteil zurückbekomme", sagt sie. Denn immerhin habe sie mit 18000 Euro die größte Rechnung in ihrer Straße bezahlt. Außerdem erfülle sie mit ihren drei Kindern auch soziale Kriterien. Zusammen mit 24 anderen Kreppe-Bewohnern hatte sie sich schon 2017 mit Widersprüchen gegen die Bescheide der Stadt gewehrt. Insgesamt hatten die Anlieger 93 775 Euro für die Straßensanierung bezahlt. "Ich muss sagen, ich hätte schon eine bessere Verwendung für das Geld gehabt", so Seemüller. "Ich wäre sehr froh, wenn ich einen Teil zurückbekommen würde. "

In der Stadt Pfaffenhofen sind nach Aussage von Stadtjurist Florian Erdle insgesamt mehrere Hundert Hausbesitzer betroffen. Im Zeitraum 2014 bis Ende 2017 habe die Stadt in der Moosburger Straße, der Kreppe, der Gritschstraße (Stich) gegenüber der Lettnerstraße, dem Portenschlagerweg und der Scheyerer Straße Bescheide zugestellt. Die Anzahl sei "wegen vieler Mit- und Teileigentümer für einzelne Grundstücke oder Teilgrundstücke" so hoch.

Ab Juli dürfen alle Betroffenen einen Antrag stellen, wo und wie genau, das werde noch über die Presse bekannt gegeben, erfährt man auf Anfrage beim Innenministerium. Sicher ist jetzt schon: Auf keinen Fall bekommt jemand den gesamten Strabs-Betrag zurück. 2000 Euro werden auf jeden Fall behalten, so das Ministerium. Es gibt auch noch weitere Voraussetzung, um an Geld zu kommen: Eine Einzelperson darf im Jahr des Bescheids nicht mehr als 100000 Euro zu versteuerndes Einkommen haben, das doppelte gilt für Lebenspartner oder Ehepaare.

Über die Verteilung entscheidet nach Ablauf der Frist - das ist im Dezember der Fall - "eine unabhängige fünfköpfige Kommission". Geld bekommen sollen laut Ministerium nur diejenigen, denen "die Beitragstragung nicht zugemutet" werden kann. Zum Beispiel spielt dabei eine Rolle, wie lange es her ist, dass der Bescheid verschickt wurde. Wenn dieser nur ein paar Monate vor der Abschaffung der Strabs eintraf, dann stehen die Chancen besser, einen Teil des Geldes zurückzubekommen. Auch die Einkommensverhältnisse und die Höhe des Betrags sind bei der Beurteilung wichtig.

In Geisenfeld vermutet Bürgermeister Christian Staudter (USB), dass einige Bürger in dieses Raster fallen. "Es gibt sicherlich Härtefälle", so der Geisenfelder Bürgermeister. Er kenne jedenfalls zumindest einen "besonderen Härtefall" in seinem Stadtgebiet. Hier habe es einen Bürger mit einer ganz besonders hohen Summe getroffen. Staudter glaubt, dass dieser auf jeden Fall Geld zurückkriegen wird. Insgesamt seien zwischen 2014 und 2018 neun Bescheide in der Krankenhausstraße, 45 Bescheide für die Gehwege der Gadener Durchgangsstraße und 27 Bescheide an Bewohner im Hafnerbergl rausgegangen.

Staudter hält generell nach wie vor wenig von der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. "Das ist für die Kommunen ein Schlag", sagt er. Laut den Berechnungen seiner Verwaltung bekomme die Stadt 70000 Euro im Jahr, "das reicht nicht mal für 100 Meter Straße. "

In manchen Gemeinden gibt es allerdings einfach niemanden, der Geld zurückbekommen könnte. In Schweitenkirchen wurden die Bürger zum Beispiel gar nicht zur Kasse gebeten, weil die Gemeinde die Straßenausbaubeitragssatzung nie anwandte.

In Reichertshausen wird ebenfalls niemand Geld von der Kommission erhalten, allerdings aus einem anderen Grund. Die Fälle liegen einfach zu weit zurück. "Zwischen 2014 und 2018 haben wir keinen einzigen Bescheid ausgestellt", erklärt Günter Fuchs, der Reichertshausener Geschäftsleiter.

 

Desirée Brenner