Ingolstadt
Hitler-Porträt kommt teuer zu stehen

Hetze gegen Flüchtlinge in sozialem Netzwerk: Auch in der Berufungsverhandlung gibt es eine saftige Geldstrafe

03.11.2016 | Stand 02.12.2020, 19:06 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: Foto: Pixabay

Ingolstadt (DK) Wer soziale Netzwerke dazu nutzt, politische und weltanschauliche Botschaften zu verbreiten, die geeignet sind, den gesellschaftlichen Frieden zu gefährden, der muss in Deutschland mit Strafverfolgung rechnen.

Sich allein auf die Meinungsfreiheit zu berufen, reicht dann nicht, um einer Verurteilung wegen Volksverhetzung zu entgehen.

Das musste auch ein junger Mann aus dem Landkreis Pfaffenhofen feststellen, nachdem er im vergangenen Jahr im Zuge der Flüchtlingskrise auf einer Internetplattformen unter seinem Profil beleidigende Äußerungen über Asylbewerber aus Syrien ins Netz gestellt hatte. Zudem hatte er - wohl zur Untermauerung seiner ausländerfeindlichen Haltung - noch ein Hitlerbild auf seiner Profilseite veröffentlicht. Das kommt ihn jetzt recht teuer zu stehen.

Denn im gestrigen Berufungsprozess vor dem Landgericht kam der Angeklagte zwar besser weg als noch im vergangenen April vor dem Pfaffenhofener Amtsgericht, als er wegen dreier festgestellter Tatbestände von Volksverhetzung eine Geldstrafe von 12 600 Euro "kassiert" hatte. Doch auch nach der Wegbeschränkung der beiden mindestens grenzwertigen Beschimpfungen von Flüchtlingen blieb als klarer Fakt die Veröffentlichung des Hitler-Porträts, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung - sofern nicht im Kontext eine eindeutige Distanzierung zu erkennen ist - als Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen anzusehen ist. Für diese Tat verhängte Vorsitzender Richter Konrad Riedel nun eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 70 Euro, mithin also 6300 Euro.

Die Kammer hatte dem Angeklagten und seinem Verteidiger sowie der Staatsanwaltschaft eine Verständigung auf dieses Strafmaß vorgeschlagen, weil der Beschuldigte bislang noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Der Vorsitzende ließ sich vom Angeklagten auch versichern, dass es sich seinerzeit um die erste und letzte derartige Entgleisung gehandelt hat. Zudem erklärte sich der junge Mann damit einverstanden, dass das Handy, über das die Veröffentlichungen gelaufen waren, endgültig eingezogen wird. Er hat nach dem bereits rechtskräftigen Urteil aber Gewissheit, dass die Strafe nicht ins Bundeszentralregister eingetragen wird, da sie (so gerade) unter der entsprechenden Tagessatzgrenze liegt.

Richter Riedel machte dem Verurteilten klar, dass die Justiz angesichts der zugespitzten Situation mit strafrechtlich relevanten Kommentierungen und Vorkommnissen in Zusammenhang mit der Asyldebatte alle klaren Tatbestände ahnden wird: "Wir müssen aufpassen, dass uns das nicht entgleitet."