Ingolstadt
Hiebe vor dem Amtsgericht

06.04.2010 | Stand 03.12.2020, 4:07 Uhr

Ingolstadt (hri) Zwei Mitglieder der Sicherheitswacht beendeten im Januar einen handfesten Disput direkt unter den Augen von Justitia. Zwei 20 und 27 Jahre alte Ingolstädter waren vor dem Amtsgericht an der Harderstraße heftig aneinander geraten. Wie so oft bei solchen Streitigkeiten hatten die Kontrahenten zuvor ordentlich gebechert.

Die Polizei hatte den 20-Jährigen gestern in Handschellen im Sitzungssaal vorgeführt, wo er sich vor dem Jugendschöffengericht wegen Körperverletzung verantworten musste. Der arbeitslose Mann hatte nicht zum ersten Mal mit der Justiz zu tun. Er verbüßt gerade im Eichstätter Gefängnis eine noch bis September dauernde Haftstrafe wegen mehrfachen Diebstahls. So war das Prozedere für ihn durchaus nicht neu, als Staatsanwältin Verena Kikut die Anklageschrift vortrug. Demnach hatte der junge Mann am 14. Januar auf der Harderstraße einem 27-Jährigen zwei Faustschläge ins Gesicht verpasst und zumindest "billigend in Kauf genommen", dass der Getroffene Schmerzen erlitt, wie es hieß.

Einen Hieb ins Gesicht des Gegners gab der Angeklagte dann auch umgehend zu. Aber "ohne Grund gebe ich dem doch keine mit", schränkte er ein. Es sei das angebliche Opfer gewesen, das zuerst provoziert habe. "Der hat mich zwei Mal an der Gurgel gepackt, und erst dann hab’ ich zugeschlagen." Vorsitzender Richter Jochen Bösl wollte wissen, wieso niemand der Zeugen – darunter die beiden Mitglieder der Sicherheitswacht – etwas von dem Würgegriff mitbekommen hatten. Darauf wusste der 20-Jährige keine Antwort. Im Übrigen habe er drei Halbe Bier intus gehabt, was ebenfalls eine Rolle gespielt habe, weil er enthemmt gewesen sei.

Zur Überraschung aller räumte das 27-jährige Opfer im Zeugenstand ein, den Angeklagten damals tatsächlich gewürgt zu haben. Erst danach sei er von ihm geschlagen worden, und das auch erst, als er ihn zum zweiten Mal am Hals gepackt habe. Der 27-Jährige gab weiter an, drei Flaschen Glühwein, zur Tatzeit eine Flasche Sangria und eine nicht mehr zu definierende Menge Bier intus gehabt zu haben. Dennoch könne er sich genau an alles erinnern. Richter Bösl stellte das Verfahren gegen den 20-Jährigen daraufhin ein – allerdings mit der Maßgabe, dass der Angeklagte seine aktuelle Haftstrafe vollständig absitzt. Eine vorzeitige Entlassung sei wegen seines Vorlebens nicht drin.