Neuburg
Heroin, Raub und böse Worte

19-Jähriger beleidigt Bedienstete in der JVA Herrenwörth – Jugendstrafe auf drei Jahre und drei Monate aufgestockt

24.09.2013 | Stand 02.12.2020, 23:38 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: dpa

Neuburg (rgf) Flucht aus der Jugendhilfe, Heroinsucht und ein bewaffneter Raubüberfall auf einen Taxifahrer: Der heute 19-jährige Sven L. (Name geändert) hat einiges auf dem Kerbholz. Der jüngste Eintrag in der Liste der Verbrechen ist eine Beleidigung gegenüber einer Bediensteten in der Jugendjustizvollzugsanstalt Herrenwörth.

Die ihm vorgeworfenen bösen Worte habe er gesagt, räumt der 19-Jährige vor dem Neuburger Amtsrichter Gerhard Ebner ein. Ansonsten zeigt sich Sven L. wortkarg. „Ich gebe es einfach zu, mehr will ich dazu nicht sagen“, erklärt er. Den Hals des jungen Mannes ziert ein Tattoo: „ACAB“ steht dort, eine Beleidigung gegenüber der Polizei.

Inzwischen wurde er nach Niederschönenfeld verlegt, auch dort stellen ihm die Angestellten ein durchwachsenes Führungszeugnis aus. Lustlos sei er, emotionslos und doch aggressiv. In der Arbeit spiele er schon mal Karten mit den Mithäftlingen. Der Weg führe oft in den Arrest. Als Richter Ebner nach einem der Vorfälle fragt, antwortet Sven L. knapp: „Da hatte ich halt Stress mit meinem Chef in der Arbeit.“ Die Übersicht der bisherigen Vergehen des 19-Jährigen, aus der Ebner Auszüge verliest, klingt nach einem Kriminalroman. Scheidung der Eltern, Umzug mit der Mutter in die Schweiz – dort in Jugendjahren dann die ersten Straftaten: Raub und Diebstahl. Der Weg führte in eine geschlossene Jugendhilfe, dort kam er nach eigener Aussage mit Drogen in Kontakt. 23 Monate verbrachte Sven L. in der Einrichtung, ehe er bei Ausgang nach Deutschland floh.

In dieser Zeit habe er dann eine Heroinsucht entwickelt. „Ein bis zwei Jahre“ habe er die Droge konsumiert, daher stets dringend Geld gebraucht. Mit einer Komplizin habe er dann einen Taxifahrer mit einer Gaspistole bedroht, liest Ebner aus den Akten vor. Als dieser sich weigerte, das Geld auszuhändigen, habe Sven L. dem Mann ins Gesicht geschossen und ihn am Auge verletzt.

Auf die Frage, wie es mit seinem Leben weitergehen soll, hat der 19-Jährige keine Antwort. Er müsse jetzt eben warten, bis er entlassen wird, dann „mal schauen“. Eine Lehre wolle er in der Haft nicht mehr beginnen: „Das rentiert sich nicht.“ Die ursprüngliche Jugendstrafe geht bis Anfang 2015. Daniela Schneider fordert für die Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Haft um weitere sechs Monate aufzustocken. Verteidiger Jörg Gragert ist das zu viel. Eine JVA sei eben „kein Mädchenpensionat“, da habe er schon derbere Beleidigungen gehört. Er fordert daher lediglich einen zusätzlichen Monat im Gefängnis. Richter Ebner berücksichtigt beide Seiten, verhängt eine Einheitsjugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Sein Rat: „Sie müssen sich einfach zusammenreißen.“