Heiße Eisen in der Sozialpolitik

09.03.2009 | Stand 03.12.2020, 5:08 Uhr

Pfaffenhofen (eg) Bei der Jahreshauptversammlung des VdK in Pfaffenhofen referierte Kreisgeschäftsführer Werner Böll zum sozialpolitischen Thema "Rente, Gesundheit".

Kurz ging er auf die Auswirkungen der Finanzkrise ein. Zu begrüßen sei die Kurzarbeit, wenn dadurch Entlassungen verhindert würden, da man "sonst mit über 50 keine Berufschance mehr" habe.

Nachdem die Rentner in den letzten Jahren einen Kaufkraftverlust von 8,5 Prozent hinnehmen mussten, werde die Erhöhung der Renten ab 1. Juli bei geringer Inflation zu etwas mehr Geld bei den Rentnern führen. Aber acht von zehn Rentnern, so Böll, spürten sicher im Januar die Einheitsbeiträge zur Krankenversicherung mit 15,5 Prozent, da vorher bei vielen Kassen die Beiträge geringer waren. Dieser Beitrag solle allerdings ab 1. Juli auf 14,9 Prozent gesenkt werden.

Momentan gebe es Probleme mit den Ärzten, die mit ihrem Honorar nicht zufrieden seien. Doch sei eine Vorkasse, die manche verlangten, nicht berechtigt; wer diese bezahle, habe wenig Chancen, das Geld von seiner Kasse zurückzubekommen. Allerdings sei hier eine Nachbesserung bis April zu erwarten. Für einige Medikamente seien in der Apotheke keine Zuzahlungen mehr zu leisten. Der Apotheker, betonte Böll, sei verpflichtet, dem Patienten das billigste Medikament zu geben; falls man dieses nicht vertrage, müsse man sich vom Arzt ein neues Rezept geben lassen, wobei aber dafür in der Apotheke eine Zuzahlung zu leisten sei. Im Lauf dieses Jahres kommen nach Aussage des Referenten noch weitere Medikamente in die Liste derer, für die man nichts zuzahlen müsse.

Sonstige Prognosen für die Zukunft seien kaum möglich. Es werde sicher Einschränkungen zum Beispiel bei Kuren oder Prävention oder auch Programmen geben, falls die Konjunktur nicht schnell anspringe, "damit die Einkünfte der Kassen steigen". Von der Besteuerung der Renten habe man in der letzten Zeit öfter gelesen, fuhr Böll fort, aber: "Jeder Rentner war immer steuerpflichtig." Nur seien Renten bisher nur gering besteuert worden. Ab 1. Januar 2005 gelte ein Gesetz, das die Besteuerung der Renten regelt, um die vom Gericht verlangte Gleichbehandlung mit den Pensionen zu erreichen. Allerdings würden nicht gleich die vollen Renten besteuert, sondern es gebe Übergangsregelungen. So werde bei denen, die vor dem 1. Januar 2005 schon ihre Rente bezogen, 50 Prozent der Rente besteuert, wer heuer in Rente geht, muss 58 Prozent versteuern, und erst ab 2040 unterliegt die volle Rente der Steuerpflicht. Wegen der Freibeträge von bisher 7664 Euro bei Ledigen und 15 334 Euro bei Verheirateten und heuer von 7800 Euro, ab 2010 von 8021 Euro bei Ledigen – für Verheiratete gilt jeweils der doppelte Betrag – werde also kaum jemand von den bisherigen Rentnern Steuern zahlen müssen, der nur seine Rente beziehe.

Treffen werde es die, die Nebeneinkünfte zum Beispiel durch Betriebsrenten, Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge habe. "Hier muss man auch mit Nachzahlungen für die Jahre ab 2005 rechnen", meinte Böll. Der VdK biete auch in solchen Fällen Beratung und Hilfe.