Buxheim
Heimatliche Flurdenkmäler

Zwei Grenzsteine des einstigen Fürstentums Leuchtenberg neu gesetzt

27.11.2015 | Stand 02.12.2020, 20:30 Uhr

Buxheim (imb) Mehrere Interessierte, unter ihnen Buxheims Bürgermeister Peter Doliwa und Vertreter des Heimat-, Soldaten- und Kriegervereins, hatten sich trotz des kalten und nebeligen Wetters eingefunden, um die Neusetzung zweier historischer Grenzsteine in der Buxheimer Gemeindeflur mitzuerleben.

Diese Steine, die schon längere Zeit verschwunden waren, konnten mit Hilfe aufmerksamer Bürger wieder aufgefunden werden. Auf Initiative von Karl Röttel wurden diese beiden Grenzsteine „FE 186“ und „FE 193“ durch Steinmetz Alexander Böhm (Möckenlohe) umsichtig restauriert und wieder an ihre Originalstandorte gesetzt. Damit haben die Buxheimer zwei heimatkundliche Flurdenkmäler in der Lohe und auf der verlängerten Seite des Aschweges gegenüber der Eisenbahnlinie wieder erhalten, die es zu besichtigen lohnt.

Röttel, der sich seit vielen Jahrzehnten um die Erforschung der territorialen Grenzsteine des Hochstiftes und des weltlichen Fürstentums Eichstätt bemüht, wies bei dieser Aktion auf die historischen Hintergründe hin. So verlief einst die südliche Grenze des Hochstiftes Eichstätt gegen das Herzogtum beziehungsweise Kurfürstentum Bayern im Süden von Buxheim. Als im Jahre 1818 Napoleons Stiefsohn Eugen Beauharnais nach dem Wiener Kongress mit einem Teil Bayerns entschädigt wurde, wählte er sich wegen der guten Jagdmöglichkeiten den südlichen Teil des ehemaligen Hochstiftes Eichstätt aus.

Bei der genauen Festsetzung der Fläche wurden einzelne Randorte, etwa Eitensheim, ausgespart. Eugen erhielt den Titel Herzog von Leuchtenberg und Fürst von Eichstätt. Sein Territorium wurde Fürstentum Eichstätt benannt. Die Grenze des Fürstentums wurde mit 235 nummerierten Steinen markiert. FE steht für Fürstentum Eichstätt. Von diesen Steinen gibt es bis heute noch etwa zwei Drittel.

Nach Röttels Darstellung sind die gesetzten Steine „FE 186“ und „FE 193“ im Jahre 1818 neu angefertigt worden. Als die Landkreise und Regierungsbezirke eingeführt wurden, verliefen entlang der jetzt neu gesetzten Grenzsteine die Grenzen von Kreis Eichstätt/Kreis Ingolstadt beziehungsweise Mittelfranken/Oberbayern.

Seit der Gebietsreform im Jahr 1972 verläuft hier nur noch die Gemeindegrenze.