Neuburg
Hecken und Sträucher schneiden

Das Ordnungsamt weist auf die Pflicht der Straßenanlieger hin

29.06.2016 | Stand 02.12.2020, 19:36 Uhr

Neuburg (DK) "Mitarbeiter des Ordnungsamtes stellen in diesen Tagen häufig fest, dass Bäume, Hecken oder Sträucher von Privatgrundstücken in den öffentlichen Verkehrsraum hineingewachsen sind", kritisiert die Stadt in einer Pressemitteilung. Hierdurch könnten Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrer behindert werden.

Besonders gefährlich sei es, wenn an Eckgrundstücken die Sicht stark eingeschränkt wird oder Verkehrszeichen, Straßenlampen oder Straßennamensschilder von überhängendem Bewuchs verdeckt würden. "Darüber hinaus stellt auch die Einengung der Gehsteige durch überwachsende Gehölze für die Fußgänger nicht nur eine Erschwernis dar, sondern manchmal auch eine Gefährdung", so die Stadt.

Die Verwaltung weist deshalb darauf hin, dass die Verkehrssicherung nicht nur eine Sache der Straßenverkehrsbehörde ist, sondern dass auch die Besitzer der Grundstücke entlang der Straßen für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich sind. "So schön manche Bäume, Hecken und Anpflanzungen auch sein mögen, sie dürfen aber nicht zu einem Ärgernis oder gar zur Gefahr für andere werden." Die Stadt Neuburg bittet deshalb alle Grundstücksbesitzer, ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu überprüfen und erforderlichenfalls so weit zurückzuschneiden, dass das vorgeschriebene "Lichtraumprofil" eingehalten wird. Zudem sind Straßenanlieger auch verpflichtet, die Regenrinnen zu säubern und von Unkraut zu befreien.

Für die Freihaltung von Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum gilt: Auf Geh- und Radwegen ist eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,50 Meter einzuhalten. Für den Kfz-Verkehr muss die lichte Höhe mindestens 4,50 Meter betragen. Auch im Bereich von Straßenlampen, Verkehrsschildern und Straßennamensschildern sind Bäume, Hecken und Sträucher so weit zurückzuschneiden, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können und die Beschilderung mühelos erkannt und gelesen werden kann. "Soweit Anlieger ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, ist die Stadt Neuburg verpflichtet, auf Kosten der Grundstückeigentümer freizuschneiden", droht die Stadt.